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Rückruf ausgeweitet: Salmonellenverdacht in Chtoura Garden Tahina – jetzt neun Bundesländer betroffen
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Rückruf ausgeweitet: Salmonellenverdacht in Chtoura Garden Tahina – jetzt neun Bundesländer betroffen

Der Lebensmittelimporteur Tema Fine Foods warnt vor dem Verzehr der Sesampaste „Chtoura Garden Tahina“ aus dem Libanon. Grund für den Rückruf ist der Verdacht auf eine mögliche Verunreinigung mit Salmonellen. Die Krankheitserreger können Magen-Darm-Erkrankungen auslösen und insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem gefährlich werden.

Betroffen ist die Sesampaste in der 800-Gramm-Verpackung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10/2027 und der Chargennummer L#80 925 TF.

Die Rückrufmeldung wurde ursprünglich am 2. Oktober 2026 veröffentlicht und zuletzt am 27. Oktober 2026 aktualisiert. Dabei wurde das betroffene Vertriebsgebiet um Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen erweitert.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die betroffene Tahina-Sesampaste nicht mehr verzehren und in die Verkaufsstelle zurückbringen.

Welche Chtoura Garden Sesampaste ist betroffen?

Produktangabe Kennzeichnung
Produkt Sesampaste (Tahina)
Marke Chtoura Garden
Packungsgröße 800 Gramm
Verpackungseinheit laut Meldung 12 × 800 Gramm
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 10/2027 (EXP 10-2027)
Chargennummer / Los L#80 925 TF
Artikelnummer 1812
Herkunftsland Libanon
Inverkehrbringer Tema Fine Foods

Die Angabe 12 × 800 Gramm bezeichnet die in der Rückrufmeldung aufgeführte Verpackungseinheit. Verbraucher sollten insbesondere einzelne 800-Gramm-Behälter auf die entsprechende Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum überprüfen.

Andere Chargen oder Mindesthaltbarkeitsdaten werden in der vorliegenden Meldung nicht genannt.

Grund des Rückrufs: Mögliche Salmonellen in Tahina

Nach Angaben von Tema Fine Foods kann die betroffene Sesampaste mit Salmonellen verunreinigt sein.

Salmonellen sind Bakterien, die beim Menschen eine sogenannte Salmonellose auslösen können. Die Erreger werden insbesondere durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel übertragen.

Tahina wird aus gemahlenen Sesamsamen hergestellt und häufig ohne weitere Erhitzung verwendet, beispielsweise für Hummus, Dressings, Dips oder Saucen. Eine mögliche Verunreinigung ist deshalb besonders relevant.

Wichtig: In der vorliegenden Rückrufinformation wird eine mögliche Belastung mit Salmonellen genannt. Ein bestätigter Nachweis in der konkreten Charge wird darin nicht ausdrücklich beschrieben.

Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes wird dennoch dringend vom Verzehr abgeraten.

Welche Symptome kann eine Salmonelleninfektion auslösen?

Eine Infektion mit Salmonellen kann zu einer akuten Magen-Darm-Erkrankung führen. Die Beschwerden beginnen häufig innerhalb weniger Stunden bis einiger Tage nach der Ansteckung.

Typische Symptome sind:

  • Durchfall

  • Bauchschmerzen und Bauchkrämpfe

  • Übelkeit und gelegentlich Erbrechen

  • Leichtes bis höheres Fieber

  • Allgemeines Krankheitsgefühl

Bei ansonsten gesunden Erwachsenen klingen die Beschwerden häufig nach einigen Tagen wieder ab.

Allerdings können schwere Verläufe auftreten. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem.

Eine starke Durchfallerkrankung kann zudem zu einem erheblichen Flüssigkeits- und Elektrolytverlust führen.

Wer die betroffene Sesampaste verzehrt hat und anschließend schwere oder anhaltende Beschwerden entwickelt, sollte ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonelleninfektion hinweisen.

Wer das Produkt gegessen hat, aber keine Beschwerden entwickelt, muss sich nach den Hinweisen der Behörden nicht vorsorglich ärztlich untersuchen lassen.

Weitere Informationen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) im Erregersteckbrief Salmonellen.

Rückruf in neun Bundesländern – Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern neu hinzugekommen

Die Rückrufmeldung wurde am 27. Oktober 2026 aktualisiert. Dabei wurden Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern als weitere betroffene Bundesländer ergänzt.

Nach aktuellem Stand umfasst der Rückruf damit folgende neun Bundesländer:

  • Baden-Württemberg

  • Bayern

  • Berlin

  • Hamburg

  • Mecklenburg-Vorpommern – neu seit 27.10.2026

  • Niedersachsen

  • Nordrhein-Westfalen

  • Rheinland-Pfalz

  • Sachsen – neu seit 27.10.2026

Konkrete Einzelhandelsketten oder Filialen werden in den vorliegenden Informationen nicht genannt.

Verbraucher sollten deshalb unabhängig vom Einkaufsort die Kennzeichnung überprüfen, wenn sie Sesampaste der Marke Chtoura Garden besitzen.

Was sollten Verbraucher jetzt tun?

Tema Fine Foods bittet Kundinnen und Kunden ausdrücklich darum, die betroffene Sesampaste nicht mehr zu verzehren.

Das Produkt soll stattdessen in die jeweilige Verkaufsstelle zurückgebracht werden.

Eine ausdrückliche Aussage zur Kaufpreiserstattung oder dazu, ob ein Kassenbon benötigt wird, enthält die übermittelte Meldung nicht.

Auch bereits geöffnete Behälter sollten nicht weiterverwendet werden. Verbraucher sollten außerdem darauf achten, dass die Sesampaste nicht versehentlich in anderen Speisen verarbeitet wird.

Kontakt zu Tema Fine Foods

Bei Fragen zum Rückruf können sich Verbraucher direkt an den Inverkehrbringer wenden.

Unternehmen: Tema Fine Foods

E-Mail: quality@temafinefoods.com

Weitere Informationen und Originalmeldung:

  • Sicherheitshinweis von Tema Fine Foods zum Rückruf der Chtoura Garden Sesampaste

  • Offizielle Rückrufinformation auf lebensmittelwarnung.de (PDF)

Fazit: Chtoura Garden Tahina mit Charge L#80 925 TF nicht mehr verzehren

Der Rückruf betrifft Chtoura Garden Sesampaste (Tahina) aus dem Libanon mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10/2027, der Chargennummer L#80 925 TF und der Artikelnummer 1812.

Grund ist eine mögliche Verunreinigung mit Salmonellen. Diese können insbesondere bei empfindlichen Personengruppen schwere Magen-Darm-Erkrankungen verursachen.

Seit der Aktualisierung vom 27. Oktober 2026 sind auch Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Damit erstreckt sich die Warnung derzeit auf insgesamt neun Bundesländer.

Betroffene Sesampaste sollte nicht mehr verzehrt, sondern in die jeweilige Verkaufsstelle zurückgebracht werden.

Erstveröffentlichung der Rückrufmeldung: 02.10.2026
Letzte Aktualisierung: 27.10.2026

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