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AS Concept UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Neumünster hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 94 IN 30/26 am 27.10.2026 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AS Concept UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Die Firma hat ihren Sitz in Preetz und ist im Register beim Amtsgericht Kiel unter HRB 26116 KI eingetragen.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um überhaupt die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Für die Gläubiger ist das meist eine ungünstige Nachricht. Es gibt dann in der Regel keinen Insolvenzverwalter, der die Vermögenswerte ordnet und eine Verteilung an die Gläubiger organisiert.

Die Entscheidung führt außerdem regelmäßig dazu, dass die Gesellschaft im Handelsregister als aufgelöst eingetragen wird und später gelöscht werden kann. Forderungen müssen Gläubiger dann grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen meist gering.

Folgen für Gläubiger und Kunden

Für Gläubiger bedeutet die Abweisung, dass sie ihre Ansprüche nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren anmelden können. Wer noch offene Forderungen hat, sollte seine Unterlagen geordnet aufbewahren und prüfen, welche rechtlichen Schritte im Einzelfall möglich sind.

Auch Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Belege sichern. Je nach Lage kann es sinnvoll sein, frühzeitig Rechtsrat einzuholen. Denn ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es normalerweise keine zentrale Stelle, die die Ansprüche sammelt oder verteilt.

Einordnung der Bekanntmachung

In der amtlichen Bekanntmachung wird als Geschäftszweig/Beschäftigung „Baugewerbe“ genannt. Weitere Angaben zu den Gründen des Verfahrens, zur Höhe möglicher Forderungen oder zu wirtschaftlichen Hintergründen enthält die Veröffentlichung nicht. Maßgeblich ist allein die Entscheidung des Insolvenzgerichts Neumünster vom 27.10.2026 im Verfahren 94 IN 30/26.

Für Betroffene ist wichtig: Dokumente, Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise sollten jetzt vollständig gesichert werden. Wer Ansprüche vermutet, sollte diese zeitnah prüfen lassen und gegebenenfalls anwaltliche Unterstützung suchen.

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