Heparin Gilvasan: Rückruf eines Blutgerinnungshemmers wegen sichtbarer Partikel
Heparin Gilvasan – Produktabbildung zur Orientierung.
Behördliche Meldung vom 20. Oktober 2026
Die österreichische Arzneimittelaufsicht informiert über einen Rückruf von Heparin Gilvasan 1000 IE/ml Injektions- beziehungsweise Infusionslösung.
Als Grund werden sichtbare Partikel in dem Arzneimittel genannt.
Heparin ist ein gerinnungshemmender Wirkstoff, der unter anderem zur Vorbeugung und Behandlung von Blutgerinnseln eingesetzt wird. Die sichere Anwendung solcher Präparate ist besonders wichtig, weil sie häufig bei Patienten mit erhöhtem Thromboserisiko erfolgt.
Sichtbare Fremdpartikel in einer Injektions- oder Infusionslösung stellen einen ernst zu nehmenden Qualitätsmangel dar. Welche gesundheitlichen Folgen im Einzelfall entstehen könnten, hängt unter anderem von der Beschaffenheit der Partikel und der Art der Anwendung ab.
Die Rückrufmeldung ist jedoch kein Nachweis dafür, dass Patienten tatsächlich geschädigt wurden.
Medizinische Einrichtungen und Apotheken müssen betroffene Bestände anhand der Rückrufinformationen identifizieren und entsprechend behandeln. Patienten, die Heparin erhalten, sollten ihre Therapie nicht eigenmächtig unterbrechen.