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FINMA warnt vor engelasset.com: Keine Verbindung zur Engel Asset Allocation AG in Zug

Pixaline (CC0), Pixabay

FINMA veröffentlicht Warnung zu engelasset.com

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 22. Oktober 2026 einen Warnlisteneintrag zur Internetadresse www.engelasset.com veröffentlicht.

Als Adresse nennt die Behörde Talacker 26, Zürich. Ein konkreter Unternehmenssitz wird nicht angegeben.

Unter der Rubrik Handelsregister findet sich der Vermerk „Ohne HR-Eintrag“.

Damit liegt nach den veröffentlichten Angaben keine Schweizer Handelsregistereintragung für den aufgeführten Anbieter vor.

Die FINMA nennt keine konkreten Finanzprodukte oder Dienstleistungen, die über die Website angeboten werden.

Keine Verbindung zur Engel Asset Allocation AG

Besonders hervorzuheben ist die ausdrückliche Abgrenzung zur Engel Asset Allocation AG.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Zug und ist unter der Unternehmens-Identifikationsnummer CHE-443.163.204 im Schweizer Handelsregister eingetragen.

Die FINMA stellt ausdrücklich fest, dass www.engelasset.com nicht mit dieser Gesellschaft in Verbindung steht.

Die Warnung betrifft somit die Internetadresse engelasset.com und nicht die eingetragene Engel Asset Allocation AG.

Anleger sollten deshalb nicht allein aufgrund ähnlicher Bezeichnungen davon ausgehen, dass die Website von der Schweizer Gesellschaft betrieben wird.

Ob der Betreiber der Internetseite tatsächlich versucht, eine solche Verbindung vorzutäuschen, geht aus dem Warnlisteneintrag nicht hervor.

Was bedeutet der fehlende Handelsregistereintrag?

Das Schweizer Handelsregister enthält wesentliche Angaben über eingetragene Unternehmen, darunter deren rechtliche Bezeichnung und Sitz.

Die FINMA führt engelasset.com jedoch ohne entsprechenden Handelsregistereintrag.

Für potenzielle Anleger kann dies die Überprüfung der tatsächlichen Betreiberidentität erschweren.

Dabei ist zu beachten, dass eine Handelsregistereintragung nicht mit einer finanzmarktrechtlichen Bewilligung gleichzusetzen ist.

Wer Anlageberatung, Vermögensverwaltung oder andere regulierte Finanzdienstleistungen anbietet, muss gegebenenfalls zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.

Ob und welche dieser Dienstleistungen über engelasset.com angeboten werden, lässt sich aus der vorliegenden FINMA-Veröffentlichung nicht feststellen.

Was sollten Anleger beachten?

Personen, die über engelasset.com kontaktiert wurden, sollten vor einer möglichen Investition die Identität des tatsächlichen Vertragspartners überprüfen.

Dazu gehören die vollständige Unternehmensbezeichnung, eine nachvollziehbare Geschäftsanschrift und gegebenenfalls die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Berechtigungen.

Besonders wichtig ist die Feststellung der FINMA, dass keine Verbindung zur Engel Asset Allocation AG in Zug besteht.

Eine Namensähnlichkeit oder die Angabe einer Schweizer Adresse reicht nicht aus, um eine solche Verbindung nachzuweisen.

Wer noch keine Gelder überwiesen hat, sollte zunächst sämtliche offenen Fragen zur Unternehmensidentität klären.

Bereits Geld überwiesen: Welche Möglichkeiten bestehen?

Wer im Zusammenhang mit engelasset.com bereits Zahlungen geleistet hat, sollte sämtliche Unterlagen sichern.

Dazu gehören Kontoauszüge, Überweisungsbestätigungen, Vertragsunterlagen und die Kommunikation mit möglichen Ansprechpartnern.

Bei einer kürzlich erfolgten Banküberweisung kann es sinnvoll sein, unverzüglich die eigene Bank zu kontaktieren und einen möglichen Überweisungsrückruf prüfen zu lassen.

Ob ein Rückzahlungs- oder Schadensersatzanspruch besteht, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Entscheidend ist insbesondere, wer die Zahlungen erhalten hat und mit welchem Unternehmen tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde.

Die Engel Asset Allocation AG darf nicht allein aufgrund der Namensähnlichkeit für mögliche Vorgänge auf der gewarnten Website verantwortlich gemacht werden.

Sind bereits Anleger geschädigt worden?

Die FINMA nennt in ihrer Veröffentlichung keine konkreten Anlegerschäden.

Auch eine Schadenssumme oder die Zahl möglicherweise betroffener Personen wird nicht angegeben.

Darüber hinaus enthält der Warnlisteneintrag keine Feststellungen über strafrechtlich nachgewiesene Betrugshandlungen.

Die Aufnahme in die FINMA-Warnliste ist daher nicht mit einer strafrechtlichen Verurteilung gleichzusetzen.

Dennoch sollten Anleger die behördliche Veröffentlichung ernst nehmen und mögliche Geschäftsbeziehungen sorgfältig überprüfen.

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