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BaFin warnt vor ELYRION WEALTH: Angeblicher Finanzexperte „Albrecht Reimund Hohenacker“ lockt Anleger über WhatsApp zu Goldinvestments

ndemello (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einer aktuellen Anwerbemasche, bei der deutsche Anlegerinnen und Anleger über WhatsApp-Gruppen zu vermeintlich lukrativen Finanzgeschäften bewegt werden sollen. Im Mittelpunkt steht eine angebliche Person namens „Albrecht Reimund Hohenacker“, die als Finanzmarktstratege und deutscher Kapitalmarktforscher auftritt.

Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht handelt es sich bei dieser Person jedoch um einen fiktiven Charakter.

Über WhatsApp-Gruppen und private Chats wird ein angeblich neuartiges Investitionsprogramm beworben, das durch Geschäfte mit goldmarktbasierten Finanzinstrumenten erhebliche Renditen ermöglichen soll. Interessenten werden anschließend auf eine externe Handelsplattform unter der Internetadresse elyrion-wealth.com geleitet.

Dort tritt nach Angaben der BaFin ein angeblich US-amerikanisches Unternehmen mit der Bezeichnung „ELYRION WEALTH LLC“ als Betreiber auf.

Zusätzlich sollen Anleger die Apps „ELYRION WEALTH“ beziehungsweise „ELYRIONW“ herunterladen, um auf Empfehlung des vermeintlichen Finanzexperten mit Finanzinstrumenten handeln zu können.

Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass weder die Initiatoren der betreffenden WhatsApp-Gruppen noch die unbekannten Betreiber der Handelsplattform oder der genannten Apps ihrer Aufsicht unterliegen.

Die Behörde hat den Verdacht, dass ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.

Die Warnung wurde am 26. Oktober 2026 veröffentlicht und basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

Für Verbraucher ist diese Mitteilung von erheblicher Bedeutung. Denn die beschriebene Vorgehensweise entspricht einem Muster, bei dem vermeintliche Finanzexperten, geschlossene Messenger-Gruppen und professionell wirkende Handelsoberflächen eingesetzt werden, um Vertrauen aufzubauen und Menschen zu riskanten Geldtransfers zu bewegen.

Dabei ist allerdings zwischen den ausdrücklich mitgeteilten Erkenntnissen der BaFin und möglichen allgemeinen Betrugsmustern zu unterscheiden. Die Behörde beschreibt einen konkreten Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen. Ob und in welchem Umfang bereits Anleger geschädigt wurden, geht aus der vorliegenden Warnung nicht hervor.

Der angebliche Finanzexperte ist laut BaFin eine erfundene Person

Eine Besonderheit der aktuellen Warnung ist die Identität des vermeintlichen Anlageberaters.

Der Name „Albrecht Reimund Hohenacker“ soll nach Angaben der BaFin in verschiedenen WhatsApp-Gruppen und Chats verwendet werden.

Dort präsentiert sich die Person als Finanzmarktstratege und deutscher Kapitalmarktforscher.

Eine solche Selbstdarstellung kann bei Anlegern den Eindruck besonderer Fachkenntnis und beruflicher Erfahrung erwecken.

Gerade bei komplexen Finanzprodukten spielt Vertrauen eine wichtige Rolle. Viele Privatanleger können die tatsächlichen Risiken eines Investments nicht ohne Weiteres beurteilen und verlassen sich deshalb auf vermeintliche Experten.

Wenn ein angeblicher Finanzmarktstratege überzeugend über Goldpreise, internationale Kapitalmärkte oder Handelsstrategien spricht, kann dies den Eindruck einer seriösen Beratung vermitteln.

Die BaFin stellt jedoch klar, dass die unter diesem Namen auftretende Person ein fiktiver Charakter ist.

Damit fehlt bereits eine wesentliche Grundlage für das Vertrauen in die angebliche Expertise.

Die Behörde nennt in ihrer Warnung keine nachgewiesene reale Person, die hinter diesem Namen steht.

Deshalb wäre es unzulässig, aus der verwendeten Identität Rückschlüsse auf eine bestimmte tatsächlich existierende Person zu ziehen.

Verantwortlich für die beschriebenen Angebote sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand unbekannte Betreiber.

Wie die Anwerbung über WhatsApp funktioniert

Nach der Darstellung der BaFin beginnt die Kontaktaufnahme in WhatsApp-Gruppen und privaten Chats.

Dort werden potenzielle Anleger auf das vermeintliche Investitionsprogramm aufmerksam gemacht.

Das beworbene Angebot soll auf Finanzinstrumenten beruhen, die sich auf den Goldmarkt beziehen.

Dabei werden erhebliche Renditen in Aussicht gestellt.

Anschließend sollen Interessenten auf die externe Handelsplattform ELYRION WEALTH weitergeleitet werden.

Die Verwendung eines Messenger-Dienstes ist für die Betreiber solcher Angebote aus mehreren Gründen attraktiv.

WhatsApp ermöglicht eine schnelle und direkte Kommunikation. Nachrichten können persönlich wirken, obwohl sie möglicherweise an zahlreiche Empfänger gerichtet sind.

In Gruppen können außerdem mehrere Teilnehmer miteinander diskutieren und den Eindruck einer aktiven Anlegergemeinschaft vermitteln.

Allgemein ist aus vergleichbaren Anlagebetrugsfällen bekannt, dass Täter mitunter fingierte Erfolgsmeldungen oder angebliche Erfahrungsberichte verwenden, um Interessenten zu überzeugen.

Ob solche zusätzlichen Methoden auch in den konkret von der BaFin beanstandeten ELYRION-WEALTH-Gruppen eingesetzt wurden, wird in der vorliegenden Warnung allerdings nicht näher ausgeführt.

Fest steht, dass die Finanzaufsicht die Anwerbung über WhatsApp als erhebliches Warnsignal betrachtet.

Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass ihr keine lizenzierten Institute bekannt sind, die deutsche Anleger über solche WhatsApp-Gruppen ansprechen.

Das bedeutet nicht, dass jede private Diskussion über Aktien oder Gold in einem Messenger-Dienst rechtswidrig wäre.

Problematisch wird es jedoch, wenn unbekannte Personen dort konkrete Finanzdienstleistungen anbieten, vermeintlich professionelle Handelsprogramme bewerben oder Anleger zur Überweisung von Geld an nicht überprüfte Anbieter bewegen.

ELYRION WEALTH: Die Handelsplattform im Mittelpunkt der Warnung

Nach Angaben der BaFin werden Interessenten auf eine Internetseite mit der Adresse elyrion-wealth.com geleitet.

Dort sollen sie Finanzinstrumente handeln können.

Als vermeintlicher Betreiber wird die Bezeichnung „ELYRION WEALTH LLC“ verwendet.

Die Abkürzung LLC steht im US-amerikanischen Gesellschaftsrecht üblicherweise für „Limited Liability Company“, eine bestimmte Unternehmensform.

Die Verwendung dieser Rechtsformbezeichnung beweist jedoch nicht, dass ein Unternehmen tatsächlich ordnungsgemäß registriert ist oder über die erforderlichen finanzaufsichtlichen Erlaubnisse verfügt.

Ebenso wenig lässt sich aus einem englischsprachigen Firmennamen oder einer professionell gestalteten Internetseite ableiten, dass ein Finanzdienstleister seriös ist.

Entscheidend ist, wer die Dienstleistungen tatsächlich anbietet und ob die erforderlichen Erlaubnisse bestehen.

Die BaFin stellt ausdrücklich fest, dass die unbekannten Betreiber der Handelsplattform ELYRION WEALTH nicht von ihr beaufsichtigt werden.

Zugleich besteht nach Einschätzung der Behörde der Verdacht, dass Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden.

Damit sollten Anleger die Plattform nicht mit einem regulär beaufsichtigten deutschen Finanzinstitut gleichsetzen.

Aus der Warnung ergibt sich allerdings nicht, dass bereits sämtliche tatsächlichen Betreiber identifiziert wurden oder dass eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung vorliegt.

Die Veröffentlichung ist eine aufsichtsrechtliche Warnung und keine abschließende strafrechtliche Entscheidung.

Warum Anleger zum Herunterladen von Apps aufgefordert werden

Neben der Internetplattform nennt die BaFin zwei App-Bezeichnungen: „ELYRION WEALTH“ und „ELYRIONW“.

Nach den Erkenntnissen der Behörde werden Interessenten aufgefordert, diese Anwendungen aus gängigen App-Stores herunterzuladen.

Über die Apps sollen sie anschließend auf Empfehlung des angeblichen Finanzexperten handeln können.

Für Verbraucher ist wichtig zu wissen, dass die bloße Verfügbarkeit einer Anwendung in einem App-Store kein Nachweis für eine finanzaufsichtliche Zulassung ist.

App-Stores überprüfen Anwendungen nach eigenen technischen und organisatorischen Regeln.

Eine solche Prüfung ersetzt jedoch nicht die behördliche Erlaubnis zur Erbringung regulierter Finanzdienstleistungen.

Auch eine übersichtlich gestaltete Handelsoberfläche ist kein Beweis dafür, dass tatsächlich Finanzinstrumente erworben werden.

Bei betrügerischen Anlageangeboten können digitale Oberflächen theoretisch genutzt werden, um scheinbare Kontostände, Gewinne oder Handelsaktivitäten darzustellen, die nicht durch reale Vermögenswerte gedeckt sind.

Ob dies bei den konkret genannten Anwendungen der Fall ist, lässt sich aus der vorliegenden BaFin-Warnung nicht abschließend entnehmen.

Anleger sollten deshalb insbesondere dann vorsichtig sein, wenn eine unbekannte Person sie zum Herunterladen einer bestimmten Finanz-App drängt und gleichzeitig hohe Renditen verspricht.

Gold als vermeintlich sichere Grundlage für hohe Gewinne

Das beworbene Investitionsprogramm soll nach Angaben der BaFin auf goldmarktbasierten Finanzinstrumenten beruhen.

Gold wird von vielen Anlegern als wertbeständiger Vermögenswert wahrgenommen.

Insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten steigt häufig das Interesse an Edelmetallen.

Betrügerische oder unseriöse Anbieter können diese Wahrnehmung ausnutzen, indem sie Gold mit angeblich besonders sicheren oder außergewöhnlich ertragreichen Handelsstrategien verbinden.

Dabei muss zwischen einer tatsächlichen Goldanlage und komplexen Finanzinstrumenten unterschieden werden, deren Wertentwicklung vom Goldpreis abhängt.

Wer physisches Gold kauft, erwirbt einen materiellen Vermögenswert.

Bei bestimmten goldbezogenen Finanzinstrumenten können dagegen zusätzliche Risiken bestehen, etwa durch Hebelwirkungen, Vertragsbedingungen oder die Zahlungsfähigkeit eines Emittenten beziehungsweise Vertragspartners.

Nicht jedes goldbezogene Produkt ist deshalb eine einfache oder risikoarme Anlage.

Vor allem hohe Renditeversprechen sollten kritisch betrachtet werden.

Erhebliche Gewinne lassen sich an Finanzmärkten nicht zuverlässig garantieren.

Wer außergewöhnlich hohe Renditen ohne nachvollziehbare Risiken verspricht, liefert damit einen wichtigen Anlass zur Vorsicht.

Die BaFin beschreibt im vorliegenden Fall ein neuartiges Programm, mit dem erhebliche Renditen erzielt werden sollen.

Eine unabhängige Bestätigung der tatsächlichen Funktionsweise oder wirtschaftlichen Tragfähigkeit dieses Programms enthält die Warnung nicht.

Warum die BaFin-Erlaubnis entscheidend ist

Unternehmen, die in Deutschland bestimmte Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, benötigen grundsätzlich die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis.

Welche konkreten Erlaubnis- und Aufsichtsregeln gelten, hängt von der angebotenen Dienstleistung und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ab.

Die BaFin überwacht unter anderem Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und weitere beaufsichtigte Unternehmen.

Eine behördliche Zulassung soll sicherstellen, dass bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.

Dazu können beispielsweise organisatorische Vorgaben, Anforderungen an die Geschäftsleitung und weitere aufsichtsrechtliche Pflichten gehören.

Eine BaFin-Erlaubnis garantiert jedoch nicht, dass eine Geldanlage risikofrei ist oder dass Anleger keine Verluste erleiden können.

Sie ist vielmehr eine wichtige Voraussetzung für die rechtmäßige Erbringung bestimmter regulierter Dienstleistungen.

Die BaFin weist darauf hin, dass weder die Initiatoren der beanstandeten WhatsApp-Gruppen noch die unbekannten Betreiber der Plattform und der Apps von ihr beaufsichtigt werden.

Zudem besteht der Verdacht eines unerlaubten Angebots von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen.

Anleger sollten deshalb nicht allein auf Angaben in Werbenachrichten, Gruppenchats oder auf einer Handelsplattform vertrauen.

So können Verbraucher einen Finanzanbieter überprüfen

Vor einer Geldanlage sollte grundsätzlich geprüft werden, welches Unternehmen als Vertragspartner auftritt.

Dabei sind der vollständige Unternehmensname, die Geschäftsanschrift und die rechtliche Identität des Anbieters von Bedeutung.

Bei regulierten Finanzdienstleistungen ist außerdem zu überprüfen, ob die erforderliche Erlaubnis besteht.

Die BaFin stellt hierfür eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank bereit.

Über diese Datenbank können Verbraucher nach beaufsichtigten Unternehmen suchen.

Wichtig ist allerdings, nicht nur auf einen ähnlichen Namen zu achten.

Betrüger können die Identität tatsächlich existierender und zugelassener Unternehmen missbrauchen.

Ein solches Vorgehen wird häufig als Identitätsmissbrauch beziehungsweise Klon eines regulierten Unternehmens bezeichnet.

Deshalb sollten die Angaben auf der fraglichen Internetseite mit den offiziellen Daten des beaufsichtigten Unternehmens abgeglichen werden.

Dazu gehören insbesondere die genaue Firmierung und die offiziellen Kontaktdaten.

Auch eine angebliche Registrierung in den USA oder einem anderen Staat ersetzt nicht automatisch die für das konkrete Angebot erforderliche Erlaubnis.

Die rechtliche Bewertung hängt davon ab, welche Dienstleistungen erbracht und an welche Kunden sie gerichtet werden.

Wer sich nicht sicher ist, ob ein Anbieter rechtmäßig tätig ist, sollte vor einer Überweisung unabhängigen fachlichen Rat einholen.

Warnsignale bei Anlageangeboten in WhatsApp-Gruppen

Die aktuelle BaFin-Mitteilung zeigt mehrere Merkmale, bei denen Verbraucher besonders aufmerksam sein sollten.

Dazu gehört zunächst die Kontaktaufnahme durch eine unbekannte Person, die sich als Finanzexperte präsentiert.

Auch ein angeblich exklusives Investitionsprogramm kann ein Warnsignal sein, wenn dessen Funktionsweise nicht nachvollziehbar erläutert wird.

Besonders kritisch sind hohe Renditeversprechen ohne verständliche Darstellung der Risiken.

Weitere Vorsicht ist geboten, wenn Interessenten von einem Messenger-Dienst auf eine externe Handelsplattform geleitet werden, deren Betreiber nicht eindeutig überprüft werden können.

Die Aufforderung, zusätzliche Apps herunterzuladen, sollte ebenfalls hinterfragt werden.

Dabei ist nicht jede Finanz-App unseriös.

Entscheidend ist vielmehr, ob die Anwendung tatsächlich zu einem rechtmäßig tätigen Anbieter gehört und welche Dienstleistungen darüber erbracht werden.

Verbraucher sollten außerdem darauf achten, ob sie zu schnellen Entscheidungen gedrängt werden.

Allgemein sind Formulierungen wie „nur noch heute verfügbar“, „garantierter Gewinn“ oder „exklusiver Zugang für Gruppenmitglieder“ typische Warnsignale unseriöser Anlagewerbung.

Ob solche konkreten Formulierungen bei ELYRION WEALTH verwendet wurden, geht aus der vorliegenden Mitteilung nicht hervor.

Was tun, wenn bereits Geld an ELYRION WEALTH überwiesen wurde?

Wer aufgrund der beschriebenen WhatsApp-Gruppen bereits Geld investiert oder überwiesen hat, sollte möglichst schnell handeln.

Zunächst empfiehlt es sich, keine weiteren Zahlungen zu leisten, bis der Sachverhalt geklärt ist.

Betroffene sollten sämtliche verfügbaren Unterlagen sichern.

Dazu gehören insbesondere Chatverläufe, Telefonnummern, Gruppennamen, Zahlungsbelege, Kontoverbindungen, Vertragsunterlagen und Screenshots der Handelsplattform.

Auch Angaben zu den heruntergeladenen Apps können für eine spätere Untersuchung wichtig sein.

Anschließend sollte die eigene Bank beziehungsweise der verwendete Zahlungsdienstleister kontaktiert werden.

Bei einer Überweisung kann unter Umständen versucht werden, den Zahlungsvorgang zurückzurufen.

Ob dies gelingt, hängt unter anderem davon ab, ob der Betrag bereits gutgeschrieben wurde und welche Möglichkeiten die beteiligten Banken haben.

Eine Rückholung ist keineswegs garantiert.

Wurde mit einer Kreditkarte bezahlt, kann geprüft werden, ob ein Rückbuchungsverfahren infrage kommt.

Bei Zahlungen mit Kryptowerten bestehen andere technische und rechtliche Voraussetzungen. Solche Transfers lassen sich häufig nicht ohne Weiteres rückgängig machen.

Betroffene sollten außerdem erwägen, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Eine Anzeige kann zur Aufklärung möglicher Straftaten beitragen.

Sie führt jedoch nicht automatisch zu einer Erstattung des investierten Geldes.

Auch eine Meldung an die BaFin kann sinnvoll sein, insbesondere wenn neue Informationen über die Anbieter oder deren Vorgehensweise vorliegen.

Vorsicht vor angeblichen Rückhol-Dienstleistern

Ein zusätzliches Risiko entsteht häufig nach einem möglichen Anlagebetrug.

Betroffene werden mitunter von Personen kontaktiert, die behaupten, verlorenes Geld gegen eine Vorauszahlung zurückholen zu können.

Solche Angebote werden häufig als Recovery Scam oder Rückholbetrug bezeichnet.

Dabei geben sich Täter beispielsweise als Ermittler, Rechtsdienstleister, Finanzaufsichtsmitarbeiter oder technische Spezialisten aus.

Sie versprechen, verschwundene Gelder aufspüren oder angeblich blockierte Guthaben freigeben zu können.

Dafür verlangen sie zunächst Gebühren, Steuern oder sonstige Zahlungen.

Verbraucher sollten solche Angebote besonders kritisch prüfen.

Eine unbekannte Person, die über WhatsApp die Rückzahlung angeblicher Anlageverluste verspricht und dafür erneut Geld verlangt, sollte nicht ohne unabhängige Überprüfung als vertrauenswürdig angesehen werden.

Die BaFin verlangt von Geschädigten keine privaten Gebühren für die angebliche Freigabe von Anlageguthaben.

Wer bereits Geld verloren hat, sollte nicht versuchen, den Verlust durch weitere ungesicherte Zahlungen auszugleichen.

Was tun, wenn eine verdächtige App installiert wurde?

Wer eine der genannten Anwendungen installiert hat, sollte zusätzlich die Sicherheit seiner Geräte und Konten überprüfen.

Dabei ist insbesondere relevant, welche Berechtigungen die App erhalten hat und ob persönliche Informationen oder Zugangsdaten eingegeben wurden.

Wenn Zugangsdaten zu Bankkonten, E-Mail-Diensten oder anderen wichtigen Anwendungen preisgegeben wurden, sollten diese über die offiziellen Zugangswege geändert werden.

Auch die Aktivierung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung kann sinnvoll sein.

Bei Verdacht auf eine kompromittierte Anwendung sollte das Gerät mit geeigneten Sicherheitsmaßnahmen überprüft werden.

Die App sollte nicht weiter für Finanztransaktionen genutzt werden, solange ihre Vertrauenswürdigkeit nicht geklärt ist.

Betroffene sollten jedoch zuvor wichtige Beweise sichern, soweit dies gefahrlos möglich ist.

Wer einer unbekannten Person Fernzugriff auf sein Smartphone oder seinen Computer eingeräumt hat, sollte besonders schnell handeln und gegebenenfalls fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen.

Ob die in der BaFin-Warnung genannten Apps tatsächlich Schadsoftware enthalten, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Deshalb wäre es nicht gerechtfertigt, sie allein aufgrund der Warnung als technisch nachgewiesene Schadsoftware zu bezeichnen.

Die aufsichtsrechtlichen Bedenken bestehen unabhängig davon.

Warum vermeintliche Experten besonders gefährlich sein können

Die Verwendung einer erfundenen Expertenidentität ist ein zentraler Aspekt der aktuellen Warnung.

Anleger treffen finanzielle Entscheidungen häufig auf Grundlage von Vertrauen.

Wer den Eindruck gewinnt, mit einem erfahrenen Kapitalmarktforscher oder professionellen Finanzstrategen zu sprechen, ist möglicherweise eher bereit, komplexe Produkte zu erwerben.

Dabei können akademisch klingende Titel, ausführliche Marktanalysen oder professionelle Profilbilder den Eindruck besonderer Glaubwürdigkeit verstärken.

Solche Merkmale sind jedoch leicht zu behaupten oder technisch nachzubilden.

Auch künstlich erzeugte Bilder und Texte können dazu beitragen, eine überzeugende digitale Identität aufzubauen.

Aus der vorliegenden BaFin-Warnung ergibt sich allerdings nicht, welche technischen Mittel die Betreiber konkret zur Darstellung der Person „Albrecht Reimund Hohenacker“ verwendet haben.

Entscheidend ist die Feststellung der Behörde, dass es sich um einen fiktiven Charakter handelt.

Verbraucher sollten deshalb grundsätzlich überprüfen, ob ein angeblicher Finanzexperte tatsächlich existiert, für welches Unternehmen er tätig ist und ob dieses Unternehmen über die erforderliche Erlaubnis verfügt.

Eine überzeugende Selbstdarstellung in einem Messenger-Dienst ersetzt keine unabhängige Überprüfung.

Welche rechtliche Bedeutung hat die BaFin-Warnung?

Die BaFin stützt ihre Veröffentlichung auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

Diese Vorschrift ermöglicht der Finanzaufsicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen, die Öffentlichkeit über bestimmte Verdachtsfälle unerlaubter Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu informieren.

Ziel ist es, Verbraucher frühzeitig auf mögliche Risiken hinzuweisen.

Eine solche Warnung ist von einer strafgerichtlichen Verurteilung zu unterscheiden.

Sie bedeutet nicht automatisch, dass bereits sämtliche Tatbestandsmerkmale einer Straftat rechtskräftig festgestellt wurden.

Im konkreten Fall nennt die BaFin den Verdacht, dass ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.

Zugleich stellt sie klar, dass die genannten Betreiber nicht ihrer Aufsicht unterliegen.

Diese Aussagen sollten ernst genommen werden.

Allerdings sollten zusätzliche Behauptungen über bereits feststehende Betrugsschäden, konkrete Täteridentitäten oder angeblich verschwundene Millionenbeträge nur dann veröffentlicht werden, wenn dafür belastbare Belege vorliegen.

Die vorliegende Warnung enthält keine entsprechenden Zahlen.

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