Beim Insolvenzgericht Pforzheim ist im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 IN 614/26 eine Sicherungsmaßnahme gegen die DG Motorcycles UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kämpfelbach bekannt gemacht worden. Die Veröffentlichung datiert vom 19.10.2026. Es handelt sich dabei nicht um eine Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern um vorläufige Maßnahmen, die das Vermögen der Schuldnerin bis zur weiteren Entscheidung sichern sollen.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Nach der Bekanntmachung sollen nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin verhindert werden. Deshalb sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Außerdem sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Justin, Leopoldstraße 12, 75172 Pforzheim, bestellt. Sie ist nach der Bekanntmachung nicht die allgemeine Vertreterin der Schuldnerin. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen zu sichern und zu erhalten. Außerdem soll sie prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Welche Folgen das für Kunden, Anleger oder Gläubiger haben kann
Für Gläubiger bedeutet die Anordnung vor allem, dass sie ihre Forderungen nicht mehr einfach direkt gegen die Schuldnerin durchsetzen können, soweit es um die betroffenen Maßnahmen geht. Die Bekanntmachung ordnet an, dass die Schuldner der Schuldnerin nicht mehr an die Schuldnerin zahlen dürfen. Leistungen sollen unter Beachtung der Anordnung nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erbracht werden.
Auch für die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens ist die Anordnung wichtig: Über Bankkonten und Außenstände darf die Schuldnerin nicht mehr frei verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht insoweit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Sie darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen. Zudem sind die kontoführenden Kreditinstitute zur Auskunft verpflichtet.
Für Kunden oder Geschäftspartner kann das bedeuten, dass offene Zahlungen, Guthaben oder andere Forderungen nur noch unter den Vorgaben dieser Anordnung behandelt werden. Die Bekanntmachung enthält jedoch keine Aussage darüber, wie das Verfahren später ausgeht.
Weitere Anordnungen des Gerichts
Die vorläufige Insolvenzverwalterin darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere verlangen. Die Schuldnerin muss ihr die erforderlichen Auskünfte erteilen. Zudem wurde sie beauftragt, als Sachverständige zu prüfen, ob ein maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: der in der Bekanntmachung nicht genannt. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die DG Motorcycles UG (haftungsbeschränkt) hat oder Zahlungen erwartet, sollte die Anordnung beachten und Geldflüsse nicht mehr an die Schuldnerin leisten, wenn die Bekanntmachung etwas anderes vorgibt. Sinnvoll ist es, eigene Ansprüche, Unterlagen und offene Rechnungen sorgfältig zu prüfen und auf weitere Hinweise des Gerichts oder der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu achten. Wer unsicher ist, sollte rechtlichen Rat einholen.