Das Insolvenzgericht Krefeld hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KM Handel- und Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Krefeld abgewiesen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung des Amtsgerichts Krefeld mit dem Aktenzeichen 500 IN 422/25 vom 19.10.2026. Der Antrag einer Gläubigerin war bereits am 23.12.2025 bei Gericht eingegangen und wurde durch Beschluss vom 16.10.2026 mangels Masse abgewiesen.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um schon die Kosten des Verfahrens zu decken. Für Außenstehende ist das ein wichtiger Unterschied zu einem normalen Insolvenzverfahren. Es gibt dann keinen Insolvenzverwalter, der das Vermögen ordnet und an die Gläubiger verteilt.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel: Sie erhalten keine geordnete Verteilung aus einem Insolvenzverfahren. Stattdessen müssen sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung sind meist gering. Wer noch offene Rechnungen gegenüber dem Unternehmen hat, sollte seine Unterlagen deshalb genau prüfen und sichern.
Folgen für das Unternehmen und die Gläubiger
Eine solche Entscheidung des Gerichts führt regelmäßig zu weiteren rechtlichen Folgen für die Gesellschaft. Dazu gehören die Eintragung im Handelsregister und in der Regel die Auflösung der Gesellschaft sowie später die Löschung. Für die Beteiligten ist das ein deutliches Signal, dass keine geordnete Abwicklung im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens stattfindet.
Wichtig ist auch: Die Abweisung mangels Masse sagt nichts über einzelne Forderungen im Detail aus. Sie bedeutet nur, dass nach Einschätzung des Gerichts nicht genug Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren wirtschaftlich durchzuführen. Das Verfahren endet damit bereits vor der eigentlichen Eröffnung.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene Kunden, Lieferanten oder sonstige Gläubiger sollten alle Belege, Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise und mögliche Ansprüche sofort zusammenstellen und sicher aufbewahren. Wer offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine betroffen sieht, sollte den Sachverhalt prüfen und bei Bedarf Rechtsrat einholen. Weil kein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, müssen Ansprüche gegebenenfalls selbst weiterverfolgt werden.