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Insolvenzantrag bei ADVESTA Management- und Holdinggesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Hildesheim hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ADVESTA Management- und Holdinggesellschaft mbH am 15.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Veröffentlichung stammt vom 19.10.2026. Das Aktenzeichen lautet 50 IN 5/25. Als Sitz der Gesellschaft ist Hildesheim angegeben, im Handelsregister ist die Firma unter Hildesheim, HRB 207451 eingetragen.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverwalter bestellt, und es kommt auch nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.

Für die Gläubiger ist das meist eine ungünstige Situation. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen oft gering. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Folgen für die Gesellschaft und die Gläubiger

Nach einer Abweisung mangels Masse wird die Eintragung im Handelsregister vorgenommen. In der Regel führt dies zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass alle offenen Forderungen erledigt sind. Wer noch Ansprüche gegen das Unternehmen hat, sollte diese weiterhin im Blick behalten und mögliche Schritte prüfen.

Gerade wenn noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine im Raum stehen, sollten Betroffene ihre Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Je besser die Unterlagen geordnet sind, desto leichter lässt sich später der eigene Anspruch belegen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Forderungen schriftlich festhalten und alle Belege sichern. Wer unsicher ist, kann Rechtsrat einholen, um die nächsten Schritte zu prüfen. Wichtig ist auch, Fristen und mögliche Verjährung im Blick zu behalten. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Gläubiger ihre Ansprüche grundsätzlich außerhalb eines Insolvenzverfahrens verfolgen.

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