Die Ulrich Walter GmbH aus Diepholz, bekannt für die Marke Lebensbaum, informiert über den Rückruf bestimmter Chargen von gerebeltem und getrocknetem Bohnenkraut in der 25-Gramm-Packung. Grund für den Rückruf ist der Nachweis von Pyrrolizidinalkaloiden (PA) und deren N-Oxiden.
Diese natürlichen Pflanzeninhaltsstoffe können bei Aufnahme gesundheitsschädlich sein. Einige Pyrrolizidinalkaloide gelten als leberschädigend und können das Erbgut schädigen sowie das Krebsrisiko erhöhen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten das betroffene Bohnenkraut nicht mehr verwenden oder verzehren.
Betroffenes Produkt
Der Rückruf betrifft folgende Chargen des Bohnenkrauts:
| Produktangabe | Kennzeichnung |
|---|---|
| Produkt | Bohnenkraut, gerebelt und getrocknet |
| Marke | Lebensbaum |
| Packungsgröße | 25 Gramm |
| Artikelnummer | 1546 |
| EAN | 4012346154695 |
Betroffene Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten:
| Chargennummer | Mindesthaltbarkeitsdatum |
|---|---|
| 103150 | 31.08.2028 |
| 104062 | 31.12.2028 |
| 104731 | 31.03.2029 |
Nach den vorliegenden Informationen sind ausschließlich die genannten Chargen vom Rückruf betroffen.
Grund des Rückrufs: Pyrrolizidinalkaloide nachgewiesen
In den betroffenen Chargen wurden Pyrrolizidinalkaloide und deren N-Oxide festgestellt.
Pyrrolizidinalkaloide sind natürliche Pflanzenstoffe, die von bestimmten Pflanzenarten zum Schutz vor Fraßfeinden gebildet werden. Sie können unbeabsichtigt in Kräuter, Tees oder Gewürze gelangen, beispielsweise wenn PA-haltige Wildkräuter bei der Ernte mit aufgenommen werden.
Da Pyrrolizidinalkaloide gesundheitsschädliche Eigenschaften besitzen können, gelten für bestimmte Lebensmittel gesetzliche Höchstgehalte.
Welche konkreten Konzentrationen im zurückgerufenen Bohnenkraut festgestellt wurden, geht aus der vorliegenden Meldung nicht hervor.
Welche Gesundheitsgefahren bestehen?
Pyrrolizidinalkaloide können insbesondere die Leber schädigen. Bei einer hohen Aufnahme können schwerwiegende Leberschäden auftreten.
Einige Vertreter dieser Stoffgruppe sind außerdem genotoxisch und krebserzeugend. Das bedeutet, dass sie das Erbgut schädigen und bei längerfristiger Aufnahme das Krebsrisiko erhöhen können.
Die gesundheitliche Bedeutung hängt unter anderem von der aufgenommenen Menge, der Dauer der Aufnahme und den jeweiligen Pyrrolizidinalkaloiden ab.
Eine einmalige geringe Aufnahme führt nicht zwangsläufig zu gesundheitlichen Beschwerden. Dennoch sollten Verbraucher die betroffenen Produkte vorsorglich nicht weiter verwenden, um eine zusätzliche Belastung zu vermeiden.
In welchen Bundesländern wurde das Bohnenkraut verkauft?
Nach derzeitigem Stand betrifft die Rückrufmeldung folgende zwölf Bundesländer:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Für Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Rheinland-Pfalz werden in der vorliegenden Meldung keine betroffenen Vertriebsgebiete genannt.
Rückgabe der betroffenen Packungen
Verbraucherinnen und Verbraucher, die das zurückgerufene Bohnenkraut gekauft haben, werden gebeten, das Produkt nicht mehr zu verzehren.
Betroffene Packungen können nach Rücksprache mit der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgegeben werden.
Ob eine Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon erfolgt, wird in der veröffentlichten Rückrufmeldung nicht ausdrücklich angegeben.
Hersteller und Kontakt
Ulrich Walter GmbH
Doktor-Jürgen-Ulderup-Straße 12
49356 Diepholz
E-Mail: info@lebensbaum.de
Website: www.lebensbaum.com
Weitere Informationen enthält die offizielle Handelspartnerinformation zum Rückruf (PDF).
Fazit: Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum überprüfen
Der Rückruf betrifft drei Chargen von gerebeltem und getrocknetem Bohnenkraut in der 25-Gramm-Packung. Hintergrund ist eine festgestellte Belastung mit Pyrrolizidinalkaloiden und deren N-Oxiden.
Wer Bohnenkraut der Marke Lebensbaum zu Hause hat, sollte die Chargennummern 103150, 104062 und 104731 sowie die zugehörigen Mindesthaltbarkeitsdaten überprüfen. Betroffene Packungen sollten nicht mehr zum Würzen oder Kochen verwendet werden.
Die Rückrufmeldung wurde am 16. Oktober 2026 durch das Bundesland Niedersachsen veröffentlicht.