Die italienische Finanzmarktaufsicht CONSOB hat am 15. Oktober 2026 eine Sperranordnung gegen das Internetangebot K9C3Y veröffentlicht.
Betroffen ist die Internetadresse k9c3y[.]fr.
Die Internetendung .fr wird üblicherweise Frankreich zugeordnet. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass die tatsächlichen Betreiber ihren Sitz in Frankreich haben.
Nach Feststellungen der italienischen Finanzaufsicht wurden über die betreffende Internetseite Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten ohne die erforderliche Genehmigung erbracht.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Beschlusses Nr. 24165 vom 14. Oktober 2026.
Die CONSOB beruft sich auf die europäische Kryptowerte-Verordnung MiCAR und die entsprechenden nationalen Vorschriften.
Die Behörde hat angeordnet, den Zugriff auf die betreffende Internetseite durch italienische Internetzugangsanbieter unterbinden zu lassen.
Der Fall verdeutlicht die grenzüberschreitende Bedeutung der europäischen Kryptowerte-Regulierung.
Internetangebote können Verbraucher in unterschiedlichen Staaten erreichen, unabhängig davon, welche nationale Domainendung sie verwenden.
Entscheidend ist deshalb nicht die Internetadresse allein, sondern die tatsächliche Identität und aufsichtsrechtliche Berechtigung des Anbieters.
Die CONSOB veröffentlicht keine Angaben über konkrete Geschädigte oder finanzielle Schadenssummen.
Auch eine strafrechtliche Verurteilung wird nicht mitgeteilt.
Die Sperranordnung ist als aufsichtsrechtliche Maßnahme wegen unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen einzuordnen.
Verbraucher sollten keine weiteren Gelder oder Kryptowerte über K9C3Y übertragen und vorhandene Transaktionsnachweise sorgfältig aufbewahren.