Die italienische Finanzaufsicht CONSOB hat am 15. Oktober 2026 eine neue Maßnahme gegen das Internetangebot HREE25 veröffentlicht.
Betroffen ist die Internetadresse hree25[.]it.
Nach Angaben der Behörde wurden über die betreffende Internetseite Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung erbracht.
Die Sperranordnung ist Bestandteil des Beschlusses Nr. 24165 vom 14. Oktober 2026.
Mit der Maßnahme setzt die italienische Finanzaufsicht die europäischen Vorgaben zur Regulierung von Kryptowerte-Dienstleistungen durch.
Die MiCAR-Verordnung enthält Anforderungen für bestimmte Anbieter, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten erbringen.
Dazu gehören insbesondere aufsichtsrechtliche Zulassungs- und Organisationspflichten.
Ein Anbieter, der ohne die erforderliche Genehmigung tätig wird, erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für entsprechende Dienstleistungen nicht.
Die CONSOB hat deshalb angeordnet, den Zugriff auf die Internetseite HREE25 in Italien zu sperren.
Welche konkreten Dienstleistungen dort angeboten wurden, lässt sich aus der veröffentlichten Mitteilung nicht näher entnehmen.
Auch die Identität der Verantwortlichen und mögliche finanzielle Schäden werden nicht beziffert.
Die Sperranordnung bedeutet nicht automatisch, dass bestimmte Personen bereits strafrechtlich verurteilt wurden.
Für Verbraucher ist die fehlende Genehmigung dennoch ein ernst zu nehmender Anlass, von weiteren Geschäften abzusehen.
Besonders wichtig ist es, bereits vorhandene Zahlungsnachweise und Informationen über Kryptowertetransaktionen zu sichern.