Die italienische Finanzaufsicht CONSOB hat am 15. Oktober 2026 eine Sperranordnung gegen ein unter der Bezeichnung Vantage Global Limited auftretendes Internetangebot veröffentlicht.
Die Maßnahme betrifft die Internetadresse vantagemarkets[.]co sowie die zugehörige Seite secure[.]vantagemarkets[.]co.
Nach Angaben der Behörde wurden über diese Internetseiten Finanzdienstleistungen beziehungsweise Anlagetätigkeiten ohne die erforderliche Autorisierung erbracht.
Die Entscheidung wurde am 14. Oktober 2026 unter der Beschlussnummer 24168 getroffen und anschließend öffentlich bekannt gemacht.
Die italienische Finanzaufsicht hat angeordnet, den Zugang zu den betreffenden Internetseiten für Nutzer in Italien zu sperren.
Für Verbraucher ist insbesondere die genaue Internetadresse von Bedeutung. Ähnliche Unternehmensbezeichnungen oder Internetadressen können unterschiedlichen Betreibern zugeordnet sein.
Aus der vorliegenden Veröffentlichung lässt sich nicht ableiten, dass sämtliche Unternehmen, die einen ähnlichen Namen verwenden, von der Maßnahme betroffen sind.
Die Warnung bezieht sich ausdrücklich auf die von der CONSOB bezeichneten Internetangebote.
Anleger sollten deshalb bei der Überprüfung eines Finanzdienstleisters nicht nur auf dessen Namen achten, sondern auch die tatsächlich verwendete Internetadresse und die aufsichtsrechtliche Zulassung kontrollieren.
Die CONSOB nennt keine konkreten Schadenssummen oder Zahlen betroffener Anleger.
Ebenso enthält die Veröffentlichung keine Angaben über strafgerichtliche Verurteilungen.
Fest steht jedoch, dass die Behörde die betreffenden Internetangebote wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen in ihre aktuelle Sperranordnung aufgenommen hat.
Wer bereits Geld über diese Internetseiten investiert hat, sollte sämtliche Unterlagen sichern und vor weiteren Zahlungen die Identität des tatsächlichen Vertragspartners überprüfen.