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Klein Race Trailer KG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Gericht weist Insolvenzantrag zurück

Das Insolvenzgericht Neu-Ulm hat im Verfahren 1 IN 419/25 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klein Race Trailer KG abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 13.10.2026 veröffentlicht. Als Sitz der Gesellschaft ist Bibertal angegeben, das Registergericht ist Memmingen, die Registernummer lautet HRA 13721.

Die Abweisung erfolgt mangels Masse. Das bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken.

Was „mangels Masse“ praktisch bedeutet

Wenn ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird, kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren. Es wird also kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Vermögenswerte einsammelt und verteilt. Auch eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet in diesem Fall grundsätzlich nicht statt.

Für Gläubiger heißt das: Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen meist gering. Für Kunden mit noch offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen kann das besonders relevant sein. Sie sollten ihre Unterlagen daher gut sichern, etwa Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel.

Folgen für die Gesellschaft

Nach einer Abweisung mangels Masse kommt es in der Regel zu weiteren rechtlichen Schritten bis hin zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für Betroffene ist wichtig, die eigene Rechtsposition zu prüfen und Fristen im Blick zu behalten. Wer Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte den Sachverhalt dokumentieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.

Zur Frage, warum der Insolvenzantrag gestellt wurde oder wie hoch mögliche Forderungen sind, enthält die Bekanntmachung keine Angaben. Sicher ist nur: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klein Race Trailer KG wurde vom Insolvenzgericht Neu-Ulm mit Beschluss im Verfahren 1 IN 419/25 wegen fehlender Masse abgewiesen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten alle Unterlagen zu offenen Ansprüchen sofort sichern und ordnen. Dazu gehören Rechnungen, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen, Verträge, E-Mails und Zahlungsnachweise. Wer Anzahlungen geleistet oder Gutscheine erworben hat, sollte den Anspruch schriftlich festhalten und prüfen lassen, ob weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind. Bei Unsicherheiten kann anwaltlicher Rat helfen.

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