Das Insolvenzgericht Aachen hat im Verfahren 93 IN 157/26 am 13.10.2026 Sicherungsmaßnahmen gegen die Campus Bornheim GmbH & Co. KG mit Sitz in Monschau angeordnet. Die Bekanntmachung betrifft ein Insolvenzeröffnungsverfahren. Das bedeutet: Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist damit noch nicht entschieden. Mit den angeordneten Maßnahmen soll das Vermögen der Schuldnerin zunächst gesichert werden.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Nach der Bekanntmachung wurde Rechtsanwalt Frank Graaf, Augustastr. 91, 52070 Aachen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Für die Firma ist damit die eigene Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen eingeschränkt.
Außerdem dürfen Schuldner der Firma, also sogenannte Drittschuldner, nicht mehr an die Schuldnerin zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen an die Firma sollen also nur noch unter Beachtung dieser Anordnung erfolgen.
Zusätzlich sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Für Gläubiger bedeutet das: Einzelne Vollstreckungsversuche werden vorübergehend gestoppt. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte vor einer weiteren Entscheidung des Gerichts verloren gehen oder ungleich verteilt werden.
Was Kunden, Anleger und Gläubiger beachten sollten
Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger heißt diese Bekanntmachung vor allem, dass die finanzielle Situation des Unternehmens nun unter gerichtlicher Sicherung steht. Die Firma kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Offene Forderungen, Zahlungen oder Ansprüche sollten deshalb mit besonderer Vorsicht behandelt werden. Wer Geld von der Firma fordert oder an die Firma zahlen soll, muss die Anordnung des Gerichts beachten.
Die Bekanntmachung enthält keine Angaben dazu, warum es zu dem Verfahren gekommen ist, wie die wirtschaftliche Lage im Detail aussieht oder ob und wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Sicher ist nur: Das Verfahren befindet sich im Stadium der Insolvenzeröffnung, und das Gericht hat Schutzmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen zu sichern.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten prüfen, ob sie Forderungen gegen die Campus Bornheim GmbH & Co. KG haben oder selbst noch Zahlungen schulden. Wer zur Zahlung aufgefordert wird, sollte die Anordnung des Gerichts genau beachten. Wer Gläubiger ist, sollte die weiteren Mitteilungen des Insolvenzgerichts abwarten und Unterlagen zu offenen Ansprüchen geordnet bereithalten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist dabei die zentrale Ansprechstelle für Fragen, die das Vermögen der Schuldnerin betreffen.