Beim Insolvenzgericht München läuft unter dem Aktenzeichen 1509 IN 3558/26 ein Verfahren über den Antrag der DWM Performance Center GmbH mit Sitz in Parsdorf. In einer am 12.10.2026 veröffentlichten amtlichen Bekanntmachung heißt es, dass zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Schutzmaßnahme zu Beginn eines Insolvenzverfahrens. Sie soll verhindern, dass Vermögenswerte des Unternehmens in der Phase bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens unkontrolliert verändert oder weggegeben werden. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
Das bedeutet für Laien: Die Gesellschaft kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen, wenn es um rechtlich wirksame Entscheidungen geht. Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diese Anordnung. Forderungen, die der Firma noch zustehen, werden also ebenfalls von der Regelung erfasst.
Rolle des Insolvenzverwalters
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dino Straub, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, bestellt. Seine Aufgabe ist es nach der Bekanntmachung, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern. Die vorläufige Verwaltung dient damit dem Schutz der Masse, also des vorhandenen Vermögens, das später für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sein kann.
Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger ist vor allem wichtig: Die Firma steht unter gerichtlicher Kontrolle. Zahlungen, Forderungen und andere Vermögensfragen können dadurch anders behandelt werden als im normalen Geschäftsbetrieb. Wer noch Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens aufmerksam verfolgen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten prüfen, ob sie Forderungen gegen die DWM Performance Center GmbH haben, und ihre Unterlagen geordnet bereithalten. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Schriftwechsel. Wer der Gesellschaft Geld schuldet oder selbst Ansprüche hat, sollte nichts ungeprüft veranlassen, solange nur die amtliche Bekanntmachung vorliegt. Weitere Schritte hängen vom Fortgang des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht München unter dem Aktenzeichen 1509 IN 3558/26 ab.
Die Bekanntmachung nennt als Sitz der Gesellschaft Parsdorf und wurde am 12.10.2026 veröffentlicht. Sie enthält keine Angaben dazu, wie es mit dem Unternehmen weitergeht; sicher ist nur, dass das Gericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet hat.