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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei AL-SA Entertainment GmbH in Leipzig angeordnet

Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AL-SA Entertainment GmbH mit dem Aktenzeichen 405 IN 1770/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung wurde am 12.10.2026 veröffentlicht. Sitz der Gesellschaft ist Leipzig.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Nach der Bekanntmachung wurde am 09.10.2026 um 13:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Krösch aus Leipzig bestellt. Für Betroffene ist wichtig: Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das Unternehmen kann also nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen.

Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es nach der Bekanntmachung, die Unternehmensführung zu überwachen sowie das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten. Außerdem darf er das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz nehmen und insbesondere Forderungen, auch Bankguthaben, auf ein von ihm einzurichtendes Sonderkonto einziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Die Bekanntmachung ordnet zudem an, dass Drittschuldner nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten dürfen, es sei denn, dieser stimmt Zahlungen an die Schuldnerin zu. Für Kunden oder Geschäftspartner kann das bedeuten, dass Zahlungen, die noch offen sind, vorerst nicht einfach an die Gesellschaft fließen. Für Gläubiger ist wichtig, dass laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin einstweilen eingestellt werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden ebenfalls untersagt, ebenfalls mit dieser Ausnahme. Von dieser Regel ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.

Der vorläufige Insolvenzverwalter darf außerdem die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Nachforschungen anstellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern sowie von Dritten einholen. Die Schuldnerin muss ihm Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere gewähren und alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Damit soll geklärt werden, wie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist und welche Vermögenswerte vorhanden sind.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die AL-SA Entertainment GmbH hat, sollte seine Unterlagen prüfen und offene Ansprüche geordnet festhalten. Sinnvoll ist es, auf weitere Nachrichten des Insolvenzgerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters zu achten. Bei laufenden Zahlungen oder Vollstreckungsmaßnahmen kann fachlicher Rat helfen, die nächsten Schritte richtig einzuordnen.

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