Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt am 12. Oktober 2026 vor Internetportalen, die nach Angaben von Betroffenen Geld verlangen, obwohl diese den jeweiligen Bestellvorgang nicht vollständig abgeschlossen haben. Genannt werden die Seiten verbrauchervorlagen.de, post-kundenportal.com und rundfunkbeitragservices.de. Die Angebote betreffen unter anderem Vorsorgevollmachten, Nachsendeaufträge und Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag.
Das grundsätzliche Problem ist nicht neu: Wer über eine Suchmaschine nach einem Nachsendeauftrag, einer Vorsorgevollmacht oder Informationen zum Rundfunkbeitrag sucht, landet möglicherweise nicht bei der eigentlich zuständigen Stelle, sondern bei einem privaten Dienstleister. Solche Anbieter dürfen grundsätzlich kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten. Voraussetzung für eine Zahlungspflicht ist jedoch, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde und die Kostenpflicht für Verbraucher klar erkennbar war.
Neu ist nach Beobachtung der Verbraucherzentrale Hamburg, dass auf bestimmten Portalen offenbar bereits das begonnene Ausfüllen eines Formulars als kostenpflichtiger Vorgang behandelt wird. Verbraucher sollen Rechnungen erhalten, obwohl sie den Vorgang abgebrochen und keinen abschließenden Bestellknopf betätigt haben.
Bei verbrauchervorlagen.de wurde nach Angaben der Verbraucherzentrale zunächst ein Betrag von 40 Euro für die angebliche Erstellung einer Vorsorgevollmacht gefordert. Inzwischen soll auf der Internetseite ein Preis von 59,90 Euro je Dokument genannt werden. Betroffene berichteten jedoch, dass sie die Erstellung des Dokuments gar nicht abgeschlossen hätten. Der Anbieter soll die Forderung mit einem angeblich entstandenen Aufwand begründen.
Post-kundenportal.com bietet nach den vorliegenden Informationen Dienstleistungen rund um Nachsendeaufträge an. Dabei handelt es sich nicht um die offizielle Internetseite der Deutschen Post. In den verwendeten Vertragsbedingungen ist den Angaben zufolge von einem Aufwandsersatz für eine bereits erbrachte Prüfleistung die Rede.
Auf rundfunkbeitragservices.de soll ein Auftrag bereits als begonnen gelten, nachdem Name und Kontaktdaten eingegeben wurden. Werden weitere Angaben anschließend nicht vervollständigt, verlangt der Anbieter laut Verbraucherzentrale möglicherweise eine Aufwandsentschädigung.
Auffällig ist, dass im Impressum aller drei Internetseiten dieselbe Anschrift in den Vereinigten Staaten genannt wird: 131 Continental Drive, Newark, Delaware. Allein eine ausländische Geschäftsanschrift beweist allerdings noch kein rechtswidriges Geschäftsmodell. Entscheidend sind die konkrete Gestaltung des Bestellvorgangs, die Preisangaben und die Frage, ob ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wurde.
Gesicherte Angaben: Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet über Beschwerden zu den drei genannten Portalen. Betroffene sollen Zahlungsaufforderungen erhalten haben, obwohl sie nach eigener Darstellung keinen Bestellvorgang abgeschlossen hatten. Die Verbraucherzentrale vertritt die Auffassung, dass das bloße Beginnen eines Formulars oder die Eingabe von Namen und E-Mail-Adresse grundsätzlich noch keinen kostenpflichtigen Vertrag begründet.
Einordnung und Bewertung: Eine abschließende rechtliche Bewertung kann nur anhand des konkreten Buchungsablaufs und der zum jeweiligen Zeitpunkt verwendeten Internetseite erfolgen. Ein Zahlungsanspruch entsteht nicht allein deshalb, weil ein Anbieter eine Rechnung versendet oder sich auf angeblich entstandenen Aufwand beruft. Bei entgeltlichen Onlineverträgen muss für Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung eindeutig erkennbar sein, dass sie eine Zahlungspflicht eingehen. Der abschließende Bestellknopf muss entsprechend eindeutig beschriftet sein.
Betroffene sollten eine solche Forderung nicht ungeprüft begleichen. Empfehlenswert ist ein schriftlicher Widerspruch, in dem der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags bestritten und ein Nachweis des behaupteten Vertragsschlusses verlangt wird. Rechnungen, Mahnungen, E-Mails und vorhandene Bildschirmaufnahmen sollten vollständig gesichert werden. Eine vorschnelle Zahlung kann die spätere Auseinandersetzung erschweren, auch wenn dadurch nicht automatisch ein Vertrag anerkannt wird.
Verbraucher sollten außerdem vor der Nutzung eines Portals prüfen, wer die Internetseite betreibt. Bei einem Nachsendeauftrag empfiehlt sich der direkte Weg über die offizielle Seite des Postdienstleisters. Angelegenheiten zum Rundfunkbeitrag sollten über den offiziellen Beitragsservice erledigt werden. Vorsorgevollmachten können mithilfe seriöser Vorlagen, beispielsweise von Behörden oder Verbraucherzentralen, erstellt werden. Suchmaschinenanzeigen und eine besonders hohe Platzierung in der Trefferliste sind kein Beleg dafür, dass es sich um eine offizielle oder behördliche Internetseite handelt.