Das Insolvenzgericht Stuttgart hat im Verfahren über das Vermögen der curage Betriebs GmbH & Co. KG Albstadt mit Beschluss vom 09.10.2026 um 13:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 12 IN 1901/26. Sitz der Schuldnerin ist Albstadt.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Die Anordnung dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu schützen. Nach dem Beschluss werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Außerdem darf die Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch eingeschränkt verfügen. Verfügungen über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Für Bankkonten und Außenstände ist der Schuldnerin die Verfügung untersagt; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Illig, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, bestellt. Er ist nach dem Beschluss nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu sichern und zu erhalten. Außerdem soll er prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Betroffene ist wichtig: Zahlungen sollen nicht mehr an die Schuldnerin geleistet werden, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter, wenn sie von dieser Anordnung betroffen sind. Auch die Schuldner der Schuldnerin, also Drittschuldner, werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Die Konten führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Er darf außerdem die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen. Die Schuldnerin muss ihm die erforderlichen Auskünfte erteilen und Unterlagen herausgeben.
Für Gläubiger bedeutet die Sicherungsmaßnahme vor allem, dass Vermögenswerte geschützt und Zahlungen geordnet werden sollen. Ob später ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist damit noch nicht entschieden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zugleich beauftragt zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Schreiben, Zahlungsaufforderungen und Kontodaten sorgfältig prüfen und Zahlungen nicht eigenmächtig an die Schuldnerin leisten, wenn sie von der Anordnung erfasst sind. Wer Forderungen gegen die Schuldnerin hat, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens beobachten. Maßgeblich bleibt dabei das Verfahren beim Insolvenzgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 12 IN 1901/26.
Die Veröffentlichung erfolgte am 09.10.2026.