Das Insolvenzgericht Regensburg hat im Verfahren 4 IN 504/26 am 09.10.2026 Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der EZ.35 GmbH mit Sitz in Regenstauf angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt.
Was die Anordnung bedeutet
Die Sicherungsmaßnahmen dienen dazu, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. In der Bekanntmachung steht, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das heißt: Das Unternehmen kann nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter nicht zustimmt.
Nach der Bekanntmachung fällt unter diese Anordnung auch die Einziehung von Außenständen. Für Betroffene bedeutet das: Offene Forderungen, Zahlungen oder andere Vermögensbewegungen können nicht mehr einfach wie bisher abgewickelt werden. Zuständig ist nun der vorläufige Insolvenzverwalter.
Wer eingesetzt wurde
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Insolvenzgericht Regensburg Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier bestellt. Seine Kanzlei ist in der Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg. Weitere Angaben über die Ursachen des Verfahrens oder über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft enthält die Bekanntmachung nicht.
Was das für Kunden, Gläubiger und andere Betroffene heißen kann
Für Kunden, Anleger oder Gläubiger kann eine solche Anordnung ein wichtiges Signal sein, dass ein Insolvenzverfahren vorbereitet wird und zunächst Schutzmaßnahmen greifen. Das bedeutet aber noch nicht automatisch, dass das Verfahren bereits eröffnet ist. Aus der Bekanntmachung geht nur hervor, dass das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet hat.
Wichtig ist vor allem: Wer Forderungen gegen die EZ.35 GmbH hat oder von Zahlungen des Unternehmens betroffen ist, sollte die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll verhindern, dass Vermögen ohne Kontrolle verschoben oder geschmälert wird.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig aufbewahren und laufende Vorgänge mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abstimmen, soweit dies erforderlich ist. Wer Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte spätere Mitteilungen des Gerichts oder des Insolvenzverwalters genau beachten. Die amtliche Bekanntmachung nennt als maßgebliche Daten das Insolvenzgericht Regensburg, das Aktenzeichen 4 IN 504/26 und den Sitz der Gesellschaft in Regenstauf.