Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat das Unternehmen Scandiportalen / scandiportalen.com am 9. Oktober 2026 auf ihre offizielle Warnliste gesetzt.
Die FINMA ist die unabhängige Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde. Sie überwacht Banken, Versicherungen und weitere Finanzdienstleister und trägt zum Schutz von Anlegern, Gläubigern und Versicherten bei.
Laut dem veröffentlichten FINMA-Warnhinweis tritt Scandiportalen unter der Internetadresse www.scandiportalen.com auf und gibt die Anschrift Bahnhofstrasse 36, 8001 Zürich, Schweiz, an. Nach den Angaben der FINMA verfügt das Unternehmen über keinen Eintrag im Schweizer Handelsregister.
FINMA-Warnung als ernstes Risikosignal
Die Aufnahme in die Warnliste der FINMA ist ein ernst zu nehmendes Warnsignal. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht veröffentlicht solche Warnungen insbesondere dann, wenn Hinweise auf eine möglicherweise unerlaubte Tätigkeit im Finanzmarkt bestehen.
Ein Eintrag auf der FINMA-Warnliste bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ein Betrug nachgewiesen wurde oder eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt.
Anleger sollten besondere Vorsicht walten lassen
Personen, die bereits über Scandiportalen investiert oder Geld an das Unternehmen überwiesen haben, sollten vorerst keine weiteren Zahlungen leisten. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Gebühren, Steuern oder angebliche Freischaltungskosten, die möglicherweise im Zusammenhang mit einer Auszahlung verlangt werden.
Betroffene sollten sämtliche Vertragsunterlagen, E-Mails, Chatverläufe und Zahlungsnachweise sichern und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Fazit
Die offizielle Warnung der FINMA vom 9. Oktober 2026 sowie der fehlende Schweizer Handelsregistereintrag sind deutliche Warnsignale im Zusammenhang mit Scandiportalen / scandiportalen.com.
Anlegern wird empfohlen, die Seriosität und die aufsichtsrechtliche Berechtigung des Anbieters sorgfältig zu prüfen und bis zur vollständigen Klärung von weiteren Investitionen oder Überweisungen abzusehen.
