Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 9. Oktober 2026 eine offizielle Warnung vor den Angeboten der Vantex Bank veröffentlicht.
Nach Angaben der FMA verfügt der Anbieter über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Verbraucher und Anleger sollten daher besondere Vorsicht walten lassen.
FMA nennt Internetadresse und Kontaktdaten
Die Warnung betrifft den Anbieter Vantex Bank, der unter der Internetadresse www.vantex-bank.com/de auftritt und die E-Mail-Adresse contact@vantex-bank.com verwendet.
Die FMA stellt ausdrücklich fest, dass Vantex Bank nicht über die erforderliche Konzession verfügt, um bestimmte Bankgeschäfte in Österreich anzubieten.
Welche Bankgeschäfte darf Vantex Bank nicht anbieten?
Nach Angaben der österreichischen Finanzmarktaufsicht ist Vantex Bank nicht berechtigt, folgende konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen:
Entgegennahme fremder Gelder: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Bankwesengesetz (BWG) darf der Anbieter keine fremden Gelder zur Verwaltung oder als Einlage entgegennehmen.
Kreditgeschäft: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG ist der Anbieter nicht berechtigt, konzessionspflichtige Kreditgeschäfte anzubieten.
Die Veröffentlichung der FMA erfolgt auf Grundlage von § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz.
FMA warnt vor unerlaubten Finanzdienstleistungen
Die österreichische Finanzmarktaufsicht weist darauf hin, dass Unternehmen, die in Österreich Bankgeschäfte sowie bestimmte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, über die jeweils erforderliche behördliche Berechtigung verfügen müssen.
Dennoch treten immer wieder Anbieter am Markt auf, die entsprechende Dienstleistungen ohne die notwendige Konzession anbieten.
Eine solche fehlende Berechtigung stellt ein erhebliches Warnsignal dar. Eine behördliche Warnung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass ein strafrechtlicher Betrug nachgewiesen wurde.
Was sollten betroffene Anleger beachten?
Personen, die bereits mit Vantex Bank in Kontakt stehen, ein Konto eröffnet oder Geld überwiesen haben, sollten die Warnung der FMA ernst nehmen.
Insbesondere empfiehlt es sich, vorerst keine weiteren Einzahlungen oder Überweisungen vorzunehmen. Auch zusätzliche Zahlungsforderungen, beispielsweise für angebliche Bearbeitungsgebühren, Steuern oder die Freigabe von Guthaben, sollten sorgfältig geprüft werden.
Bereits betroffene Verbraucher sollten sämtliche Vertragsunterlagen, Zahlungsnachweise, E-Mails und sonstigen Kommunikationsverläufe sichern.
Ob ein Finanzdienstleister in Österreich über die erforderliche Zulassung verfügt, lässt sich anhand der offiziellen Unternehmensdatenbank der FMA überprüfen.