Das Insolvenzgericht Rosenheim hat den Antrag der STARPOOL FASHION GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mit Beschluss vom 08.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 601 IN 252/26. Die Firma hat ihren Sitz in Oberaudorf und ist beim Amtsgericht Traunstein unter HRB 30091 eingetragen.
Was „mangels Masse“ bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverwalter bestellt und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind meist gering. Auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen ist das eine schwierige Lage, weil kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, in dem Ansprüche gesammelt und geordnet geprüft werden.
Folgen für die Gesellschaft
Mit der Abweisung mangels Masse ist der Vorgang für die Gesellschaft meist nicht beendet, aber rechtlich weitreichend. In der Regel folgt die Eintragung ins Handelsregister, dass die Gesellschaft aufgelöst wird; später kann auch die Löschung folgen. Für Betroffene ist wichtig: Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter, an den Forderungen automatisch angemeldet werden können.
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Schuldnerin die STARPOOL FASHION GmbH mit derzeitiger Anschrift in der Kufsteiner Straße 5, 83080 Oberaudorf. Weitere Gründe für die wirtschaftliche Lage nennt die Bekanntmachung nicht. Auch Angaben zur Höhe möglicher Forderungen, zu Umsätzen oder zu Mitarbeiterzahlen enthält sie nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die STARPOOL FASHION GmbH hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Verträge, Bestellbestätigungen, Zahlungsnachweise, Mahnungen und Korrespondenz sichern. Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Wichtig ist auch, Fristen im Blick zu behalten und eigene Schritte nicht aufzuschieben.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Vertrieb und Vermittlung von Textilien, Bekleidungsartikel und Accessoires aller Art, Beratung und Produktionssteuerung bei Textilfertigungsprozessen. Der eingetragene Gegenstand muss nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entsprechen.