Das Insolvenzgericht Offenbach am Main hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 290/26 am 08.10.2026 eine Sicherungsmaßnahme angeordnet. Betroffen ist die DEROX GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet.
Was die Sicherungsmaßnahme bedeutet
Eine vorläufige Verwaltung dient dazu, das Vermögen eines Unternehmens in der frühen Phase eines Insolvenzverfahrens zu sichern. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Das heißt: Das Unternehmen kann nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen. Bestimmte Handlungen brauchen also die Zustimmung der bestellten Verwalterin.
Außerdem ist die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Für Drittschuldner gilt nach der Bekanntmachung, dass sie nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten sollen. Das soll verhindern, dass Vermögen entzogen oder Zahlungen an die falsche Stelle geleistet werden.
Welche Folgen das für Kunden und Gläubiger haben kann
Für Kunden, Anleger oder Gläubiger bedeutet eine solche Bekanntmachung vor allem: Jetzt ist besondere Vorsicht geboten. Forderungen oder offene Rechnungen sollten dokumentiert werden. Wer noch Zahlungen an die DEROX GmbH leisten will oder soll, sollte genau prüfen, ob die Anordnung bereits greift und an wen Zahlungen nach der Bekanntmachung zu richten sind. Die Mitteilung selbst sagt nur, dass eine vorläufige Verwaltung angeordnet wurde; sie trifft keine Aussage darüber, wie das Verfahren später ausgeht.
Für Gläubiger kann die Maßnahme wichtig sein, weil sie das vorhandene Vermögen sichern soll. Dadurch sollen spätere Zugriffe im Verfahren geordnet möglich bleiben. Ob und in welchem Umfang Forderungen am Ende erfüllt werden, ergibt sich aus dieser Bekanntmachung nicht.
Wer als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt wurde
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Fatma Kreft bestellt, c/o Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main. Die Bekanntmachung nennt außerdem, dass der vollständige Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann.
Das Verfahren betrifft die DEROX GmbH in Neu-Isenburg, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter HRB 56775. Weitere Schlüsse über Ursachen, Verantwortlichkeiten oder den späteren Ausgang lassen sich aus der Bekanntmachung nicht ziehen.
Was Betroffene jetzt tun können: Offene Forderungen und Zahlungsbelege sofort sichern, Geschäftsunterlagen geordnet ablegen und weitere Zahlungen an die DEROX GmbH nur nach Prüfung der aktuellen Anordnung leisten. Wer Gläubiger ist, sollte den weiteren Verlauf des Verfahrens aufmerksam verfolgen und bei Unsicherheit rechtlichen Rat einholen.