Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein als Insolvenzgericht hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 d IN 504/25 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KDI Abbruch GmbH abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 08.10.2026 veröffentlicht. Sitz der Gesellschaft ist Ludwigshafen am Rhein. In dem Beschluss ist außerdem festgehalten, dass die Verfahren 3 d IN 504/25 und 3 d IN 553/25 verbunden wurden und dass das erstgenannte Verfahren weitergeführt wird.
Für Laien bedeutet „Abweisung mangels Masse“: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Es kommt dann nicht zu einer regulären Insolvenz mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger. Nach der Bekanntmachung wird die Eintragung der Schuldnerin in das zentrale Schuldnerverzeichnis angeordnet.
Was das Gericht festgestellt hat
Das Gericht hat festgestellt, dass die Schuldnerin zahlungsunfähig ist. Zugleich hat es den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Insolvenzmasse abgewiesen. In den Gründen heißt es, dass das verwertbare Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Der Sachverständige kam in seinem schriftlichen Gutachten vom 06.10.2026 zu dem Ergebnis, dass zwar Zahlungsunfähigkeit vorliegt, aber kein frei verfügbares Aktivvermögen vorhanden ist, das die Kosten des Verfahrens abdecken könnte.
Nach der Bekanntmachung werden die mit Beschluss vom 18.11.2025 angeordneten Nebenmaßnahmen aufgehoben. Außerdem hat die Schuldnerin die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Gegenstandswert des Verfahrens wurde auf 500,00 € festgesetzt. Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO.
Folgen für Gläubiger und Betroffene
Für Gläubiger bedeutet eine solche Abweisung in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst weiter verfolgen müssen. Eine geordnete Verteilung von Vermögen durch ein eröffnetes Insolvenzverfahren findet gerade nicht statt. Die Aussichten, noch etwas zu erhalten, sind meist gering.
Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen sichern und aufbewahren. Wer betroffen ist, sollte Belege, Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise zusammenstellen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch Ansprüche gegen die KDI Abbruch GmbH hat, sollte alle Unterlagen vollständig sichern und Fristen im Blick behalten. Sinnvoll kann es sein, die Forderung schriftlich zu dokumentieren und sich bei Unsicherheiten anwaltlich oder bei einer Verbraucherberatung beraten zu lassen.