Das Insolvenzgericht München hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1542 IN 1345/26 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ISM 24 Facility Management GmbH abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 08.10.2026 veröffentlicht. Sitz der Gesellschaft ist München.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es kommt damit nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass keine geordnete Verteilung an die Gläubiger stattfindet. Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch etwas zu erhalten, sind dabei meist gering.
Folgen für das Unternehmen
Nach der Bekanntmachung wird die Abweisung im Handelsregister eingetragen. In der Regel führt dies zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Ein Insolvenzverwalter wird in diesem Fall nicht bestellt.
Die Veröffentlichung nennt als Firmensitz München und das Insolvenzgericht München. Weitere Angaben zu Ursachen, Schuldenhöhe, Umsätzen oder Beschäftigten enthält die Bekanntmachung nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Schriftverkehr sichern. Das gilt besonders für offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine. Betroffene können prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte im Einzelfall sinnvoll sind, und gegebenenfalls Rechtsrat einholen.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Gebäudereinigung u.a. Der eingetragene Gegenstand muss nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entsprechen.