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LG Netzbau GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Aalen hat im Verfahren 4 IN 256/25 den Antrag der LG Netzbau GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung ist vom 08.10.2026. Sitz der Gesellschaft ist Gerstetten; im Register ist sie unter Ulm, HRB 748994 geführt.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Es kommt dann nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger. Für Gläubiger ist das meist ein Nachteil, weil ihre Forderungen nicht in einem geordneten Verfahren gesammelt und geprüft werden. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen oft gering.

Mit der Abweisung ist das Thema für die Firma nicht abgeschlossen: In der Praxis kann es zu einer Eintragung ins Handelsregister kommen, außerdem wird eine solche Gesellschaft in der Regel aufgelöst und später gelöscht. Für Betroffene heißt das aber nicht automatisch, dass offene Forderungen erledigt sind. Gläubiger müssen ihre Ansprüche grundsätzlich selbst weiterverfolgen.

Angaben aus der Bekanntmachung

In der amtlichen Mitteilung wird die LG Netzbau GmbH mit Sitz in Marktstr. 29, 89547 Gerstetten genannt. Als Registerangabe ist Amtsgericht Ulm, HRB 748994 aufgeführt. Die Veröffentlichung nennt außerdem den Geschäftszweck: Tief- und Hochbau sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Bautätigkeiten, insbesondere die Beratung zu bzw. die Planung oder Ausführung von Netzprojekten, bspw. im Bereich des Glasfaserausbaus.

Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Tief- und Hochbau sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Bautätigkeiten, insbesondere die Beratung zu bzw. die Planung oder Ausführung von Netzprojekten, bspw. im Bereich des Glasfaserausbaus. Der eingetragene Gegenstand muss nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entsprechen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte seine Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Auftragsbestätigungen und der gesamte Schriftverkehr. Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ebenfalls alle Nachweise aufbewahren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen Ansprüche regelmäßig selbst weiter verfolgt werden.

Für Betroffene ist wichtig: Fristen und Schriftstücke sollten genau geprüft werden. Wer unsicher ist, sollte sich möglichst früh beraten lassen, um weitere Schritte abzusichern.

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