Beim Amtsgericht Aachen läuft unter dem Aktenzeichen 92 IN 77/26 ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Dohmen Screed und Bodenbelags GmbH mit Sitz in Stolberg. Die Bekanntmachung wurde am 07.10.2026 veröffentlicht. Nach der Register- und Branchenlage ist das Unternehmen ein Handwerksbetrieb aus dem Bereich Estrich und Bodenbeläge; in Handelsregisterangaben wird als Unternehmensgegenstand die Verlegung von Estrich sowie der Handel und die Verlegung von Bodenbelägen genannt. Verlässliche Hinweise auf eine andere, breitere Geschäftstätigkeit konnten nicht belegt werden.
Was das Unternehmen nach außen gemacht hat
Die Bezeichnung der Firma und die Registerangaben sprechen klar für ein Bau- und Ausbaugewerbe mit Schwerpunkt auf Estrich- und Bodenbelagsarbeiten. In Unternehmensverzeichnissen wird der Betrieb dem Handwerk zugeordnet. Daraus lässt sich mit ausreichender Sicherheit ableiten, dass die Firma vor allem Arbeiten rund um Fußbodenaufbau und Bodenverlegung angeboten hat. Ob daneben weitere Leistungen erbracht wurden, ist aus den gefundenen Quellen nicht sicher belegbar.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Das Gericht hat im Eröffnungsverfahren Sicherungsmaßnahmen nach der Insolvenzordnung angeordnet. Für Laien heißt das: Das Unternehmen ist noch nicht automatisch pleite, aber das Gericht sichert das Vermögen schon vorab. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem dürfen Schuldner des Unternehmens, also Kunden oder Geschäftspartner, grundsätzlich nicht mehr direkt an die Firma zahlen, sondern nur noch nach der gerichtlichen Anordnung handeln.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Graaf aus Aachen bestellt. Er soll das Vermögen sichern, Einnahmen prüfen und eingehende Gelder entgegennehmen. Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft sind zunächst untersagt oder werden eingestellt, soweit es nicht um unbewegliche Gegenstände geht. Für Gläubiger bedeutet das: Offene Forderungen können betroffen sein, Zahlungen und Pfändungen laufen vorerst nicht mehr normal weiter.
Was Kunden, Anleger und Gläubiger jetzt wissen sollten
Kunden sollten offene Rechnungen und neue Zahlungen genau prüfen und sich an die Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters halten. Wer bereits Leistungen beauftragt hat, sollte sich zeitnah informieren, ob Aufträge noch ausgeführt werden. Gläubiger sollten Forderungen dokumentieren und spätere Aufforderungen des Insolvenzgerichts oder des Verwalters abwarten. Anleger sind nach den vorliegenden Unterlagen nicht als eigene Gruppe erkennbar; allgemeingültig gilt aber, dass Forderungen gegen die Gesellschaft im Insolvenzverfahren oft nur noch teilweise oder verspätet bedient werden.
Wichtig ist: Eine Sicherungsmaßnahme ist keine endgültige Entscheidung über die Insolvenz. Sie dient zunächst dazu, Vermögen und Zahlungsströme zu ordnen, bis das Gericht über das weitere Verfahren entscheidet.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Unterlagen, Rechnungen und Verträge sofort sichern, offene Forderungen notieren und keine eigenmächtigen Zahlungen an die Firma leisten, wenn ihnen eine gegenteilige Anordnung bekannt ist. Wer Gläubiger ist, sollte auf weitere Schreiben des Insolvenzgerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters achten und Fristen unbedingt einhalten.