Das Insolvenzgericht München hat den Antrag der AK-Lieferservice UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Damit kam das Gericht zu dem Schluss, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Betroffen ist die AK-Lieferservice UG mit Sitz in München und der Registereintragung beim Amtsgericht München unter HRB 282060. Das Unternehmen hatte seinen Sitz in der Trimburgstraße 2 in München und wurde durch den Liquidator Lodhi Adnan Muhammad vertreten.
Nach der amtlichen Bekanntmachung war der Geschäftszweig des Unternehmens die Warenauslieferung und Logistik. Die Veröffentlichung erfolgte am 5. Oktober 2026 unter dem Aktenzeichen 1504 IN 2747/26.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht nur, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, sondern auch, dass die vorhandenen Mittel selbst für die Verfahrenskosten nicht ausreichen. Für Gläubiger ist dies regelmäßig ein Hinweis darauf, dass die Durchsetzung offener Forderungen schwierig werden kann.
Für das Unternehmen ist der Beschluss ein schwerwiegender Einschnitt. Mit der Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse endet der Weg in ein geordnetes Insolvenzverfahren, weil die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür fehlen. Ob und wie es mit dem Unternehmen weitergeht, hängt nun von den weiteren rechtlichen und tatsächlichen Schritten der Beteiligten ab.