Die Polizei in Sachsen-Anhalt hat im Zusammenhang mit der Landtagswahl bislang knapp 750 Straftaten registriert.
Die Zahl liegt deutlich über dem Niveau der vorherigen Landtagswahl. Einen erheblichen Anteil machen Beschädigungen und Diebstähle von Wahlplakaten aus.
Daneben wurden jedoch auch andere Delikte erfasst, darunter Beleidigungen, Bedrohungen und weitere Straftaten im Zusammenhang mit dem politischen Wettbewerb.
Die hohe Zahl ist für eine demokratische Gesellschaft problematisch. Politische Auseinandersetzungen dürfen hart geführt werden – die Grenze liegt jedoch dort, wo Sachbeschädigungen, Einschüchterungen oder Gewalt beginnen.
Gleichzeitig muss bei der Bewertung der Statistik berücksichtigt werden, dass eine registrierte Straftat zunächst einen polizeilich erfassten Vorgang bezeichnet. Daraus folgt nicht automatisch, dass tatsächlich eine Straftat nachgewiesen oder eine bestimmte Person schuldig gesprochen wird.
Die weitere Aufarbeitung wird deshalb zeigen müssen, wie viele Verfahren zu Tatverdächtigen, Anklagen oder späteren Verurteilungen führen.