Das Amtsgericht Nürnberg hat den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MIM UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Der Grund: Es war nicht ausreichend Masse vorhanden, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die Gesellschaft mit Sitz in Nürnberg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 43400 eingetragen.
Abweisung des Insolvenzantrags
Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde das Verfahren unter dem Aktenzeichen IN 591/26 geführt. Der Beschluss des Gerichts stellt fest, dass der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird. Damit kam es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Unternehmen und Geschäftszweig
Die MIM UG (haftungsbeschränkt) hatte ihren Sitz in der Hartensteiner Straße 21 in 90482 Nürnberg. Als Geschäftsführer wird Khalouf Mazen, geb. Khalouf, genannt. Der Unternehmensgegenstand besteht im Handel mit sowie im Im- und Export von Lebensmitteln.
Bedeutung der Entscheidung
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu tragen. In solchen Fällen wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, weil schon die grundlegenden Kosten für Gericht und Verfahrensabwicklung nicht gesichert sind. Für Gläubiger ist dies häufig ein Hinweis darauf, dass eine Durchsetzung offener Forderungen besonders schwierig sein kann.
Einordnung der amtlichen Bekanntmachung
Die Veröffentlichung stammt vom 5. Oktober 2026. Mit der Entscheidung ist amtlich festgestellt, dass die wirtschaftlichen Mittel der Gesellschaft für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht ausreichen. Weitere Details zu einer möglichen wirtschaftlichen Entwicklung oder zu den Hintergründen der finanziellen Lage ergeben sich aus der Bekanntmachung selbst nicht.