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Greenfree Solar GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Die Greenfree Solar GmbH mit Sitz in Germering ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gescheitert. Das Insolvenzgericht München wies den Antrag mangels Masse ab. Damit kam es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens, weil nach der Einschätzung des Gerichts nicht genügend Vermögen vorhanden war, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Hintergrund des Verfahrens

Betroffen ist die Greenfree Solar GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 287244. Das Unternehmen hatte seinen Sitz in der Montessoristraße 2 in 82110 Germering. Als Geschäftszweck war der Vertrieb, die Vermittlung und die Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie von Zubehör aller Art angegeben.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bezog sich auf das eigene Vermögen der Schuldnerin. Vertreten wurde die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Wojciak Rafal. Für das Verfahren war Rechtsanwältin Bertram Carola aus München als Verfahrensbevollmächtigte benannt.

Entscheidung des Insolvenzgerichts

Das Insolvenzgericht München entschied in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 1501 IN 2639/26, dass der Antrag mangels Masse abgewiesen wird. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. In solchen Fällen wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet.

Die amtliche Bekanntmachung wurde am 5. Oktober 2026 veröffentlicht. Für das Unternehmen ist die Abweisung des Insolvenzantrags ein schwerwiegender Schritt, da damit kein geordnetes Insolvenzverfahren mit möglicher Gläubigerbefriedigung über das Gericht eingeleitet wird.

Bedeutung der Abweisung mangels Masse

Eine Abweisung mangels Masse ist ein Hinweis darauf, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens besonders angespannt ist. Anders als bei einer eröffneten Insolvenz gibt es in diesem Stadium keinen Insolvenzverwalter, der die vorhandenen Vermögenswerte sichern und verwerten könnte. Für Gläubiger verschlechtert sich dadurch häufig die Aussichten auf eine Befriedigung ihrer Forderungen erheblich.

Für die Greenfree Solar GmbH markiert die Entscheidung des Insolvenzgerichts München damit einen kritischen Einschnitt. Ob und wie das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb fortführen kann, ist nach einer Abweisung mangels Masse in der Regel stark eingeschränkt und hängt von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab.

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