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Smartwatch löst Fehlalarm aus: Wer zahlt für Feuerwehr, Bergwacht und Rettungshubschrauber?

fancycrave1 (CC0), Pixabay

Eine Smartwatch erkennt vermeintlich einen schweren Sturz und setzt automatisch einen Notruf ab. Feuerwehr, Polizei, Bergwacht oder sogar Hubschrauber beginnen eine Suche – doch tatsächlich ist niemand in Gefahr. Ein Vorfall bei Oberstdorf zeigt, welche Folgen ein technischer Fehlalarm haben kann. Für Nutzer stellen sich zwei wichtige Fragen: Wie zuverlässig sind solche Notfallfunktionen und wer muss für einen unnötigen Rettungseinsatz bezahlen?

Smartwatches können längst mehr als Schritte zählen oder Nachrichten anzeigen.

Viele Modelle verfügen über Sturz- oder Unfallerkennungen. Registriert die Uhr Bewegungsmuster, die auf einen schweren Sturz hindeuten könnten, kann sie einen Alarm auslösen und – abhängig von Hersteller, Modell und Einstellungen – einen Notruf beziehungsweise einen zuvor festgelegten Notfallkontakt verständigen.

Diese Funktionen können im Ernstfall Leben retten.

Doch die Technik kann sich irren.

Fehlalarm löst große Suchaktion aus

Wie weitreichend die Folgen sein können, zeigte ein Vorfall bei Oberstdorf.

Die Smartwatch eines Wanderers setzte ein Notrufsignal ab.

Daraufhin rückten Einsatzkräfte aus. Nach Angaben von BR24 waren unter anderem Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und Bergwacht beteiligt. Auch Hubschrauber kamen zum Einsatz.

Später stellte sich heraus:

Niemand befand sich in einer Notlage.

Die Smartwatch hatte einen Fehlalarm ausgelöst.

Wie kann eine Uhr einen Sturz falsch erkennen?

Smartwatches besitzen unterschiedliche Sensoren, mit denen Bewegungen und Beschleunigungen erfasst werden.

Software versucht anschließend zu beurteilen, ob ein Bewegungsablauf zu einem Unfall beziehungsweise schweren Sturz passen könnte.

Das Problem:

Eine Uhr weiß nicht im menschlichen Sinne, was tatsächlich passiert ist.

Sie interpretiert Sensordaten.

Eine ungewöhnlich heftige Bewegung kann deshalb unter bestimmten Umständen wie ein Sturz aussehen.

Hersteller weisen selbst darauf hin, dass solche Systeme nicht fehlerfrei arbeiten.

Fehlalarm und übersehener Unfall sind gleichermaßen möglich

Das Problem funktioniert in beide Richtungen.

Eine Smartwatch kann eine harmlose Bewegung fälschlicherweise als Unfall interpretieren.

Umgekehrt kann es vorkommen, dass ein tatsächlicher Sturz nicht erkannt wird.

Die Funktion sollte deshalb als zusätzliche Sicherheitsunterstützung verstanden werden – nicht als Garantie dafür, dass in jeder Notlage automatisch Hilfe gerufen wird.

Wer allein wandert, Fahrrad fährt oder anderen Aktivitäten mit erhöhtem Unfallrisiko nachgeht, sollte sich nicht ausschließlich auf die Uhr verlassen.

So funktioniert die Sturzerkennung beispielsweise bei Apple

Beim Ablauf gibt es Unterschiede zwischen den Herstellern.

BR24 beschreibt das Verfahren am Beispiel der Apple Watch.

Erkennt die Uhr einen schweren Sturz, macht sie sich zunächst am Handgelenk bemerkbar, gibt einen Ton aus und zeigt eine Meldung auf dem Display an.

Reagiert der Nutzer entsprechend, kann der Alarm abgebrochen werden.

Bewegt sich die Person nach dem erkannten Sturz für ungefähr eine Minute nicht, beginnt ein weiterer Countdown.

Dabei wird ein zunehmend lauter Alarm abgespielt.

Wird auch dieser nicht beendet, kann die Uhr automatisch den Rettungsdienst kontaktieren und eine entsprechende Nachricht übermitteln.

Warum bemerkt der Träger das nicht?

Auf den ersten Blick erscheint es kaum vorstellbar, dass jemand einen solchen Vorgang überhaupt nicht bemerkt.

Doch in der Praxis können verschiedene Umstände eine Rolle spielen.

Die Person kann beispielsweise mit einer körperlichen Aktivität beschäftigt sein, Umgebungsgeräusche können Signale überdecken oder Warnungen können schlicht übersehen werden.

Entscheidend ist deshalb:

Wer eine automatische Notruffunktion aktiviert hat, sollte wissen, wie seine konkrete Uhr vor einem Notruf warnt und wie sich ein versehentlich ausgelöster Alarm abbrechen lässt.

Nicht jede Smartwatch ruft automatisch die 112

Auch hier gibt es erhebliche Unterschiede.

Einige Geräte beziehungsweise Funktionen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Notruf an Rettungsdienste absetzen.

Andere Systeme informieren zunächst oder ausschließlich vorher festgelegte Notfallkontakte.

Nach dem BR24-Bericht arbeitet beispielsweise Garmin bei den beschriebenen Notfallfunktionen mit privaten Kontakten und setzt darüber keine automatischen 112-Notrufe ab.

Bei Samsung können Nutzer bei entsprechenden Funktionen Kontakte festlegen, die im Notfall informiert werden.

Auch bei Huawei gibt es Notfallkontakt-Funktionen; ein Notruf kann je nach Funktion und Konfiguration anders ablaufen.

Verbraucher sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass jede Uhr gleich funktioniert.

Einstellungen nach dem Kauf überprüfen

Gerade bei einer neuen Smartwatch lohnt sich ein Blick in die Notfalleinstellungen.

Nutzer sollten wissen, ob eine Sturzerkennung aktiviert ist, unter welchen Voraussetzungen sie auslöst, wer anschließend kontaktiert wird und wie ein Fehlalarm gestoppt werden kann.

Auch hinterlegte Notfallkontakte sollten aktuell sein.

Wer eine entsprechende Funktion bewusst verwendet, sollte sich einmal in Ruhe mit dem Ablauf beschäftigen – und nicht erst dann, wenn die Uhr tatsächlich Alarm schlägt.

Wer zahlt bei einem Smartwatch-Fehlalarm?

Diese Frage lässt sich nicht mit einem einfachen Satz beantworten.

Ein unnötiger Rettungseinsatz bedeutet nicht automatisch, dass der Besitzer der Smartwatch sämtliche Kosten übernehmen muss.

Für mögliche Kostenforderungen kommt es unter anderem darauf an, welcher Dienst tätig wurde, welche gesetzlichen Regelungen gelten und wie der Alarm zustande gekommen ist.

Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Bergrettung unterliegen zudem nicht zwingend denselben Kostenregelungen.

Auch das jeweilige Landesrecht kann eine Rolle spielen.

Technischer Fehlalarm ist etwas anderes als absichtlicher Missbrauch

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem unbeabsichtigten technischen Fehlalarm und einem vorsätzlich beziehungsweise missbräuchlich ausgelösten Notruf.

Wer bewusst einen falschen Notruf absetzt, obwohl er weiß, dass keine Notlage besteht, befindet sich rechtlich in einer völlig anderen Situation.

Bei einer Smartwatch kann der Besitzer dagegen möglicherweise überhaupt nicht beabsichtigt haben, einen Notruf auszulösen.

Ob und in welchem Umfang dann Kosten verlangt werden können, muss anhand des konkreten Falls und der jeweils einschlägigen Vorschriften beurteilt werden.

Aus einem automatischen Fehlalarm folgt daher nicht automatisch eine persönliche Kostenpflicht des Uhrenträgers.

Einen echten Alarm nicht aus Angst vor Kosten unterdrücken

Für Verbraucher ist noch ein anderer Punkt wichtig.

Die Diskussion über mögliche Kosten sollte niemanden davon abhalten, in einem tatsächlichen Notfall Hilfe zu rufen.

Wer ernsthaft davon ausgeht, dass ein Mensch in Gefahr ist, sollte nicht erst darüber nachdenken, was ein Rettungseinsatz möglicherweise kostet.

Automatische Notfallfunktionen wurden schließlich genau für Situationen entwickelt, in denen ein Betroffener möglicherweise selbst keinen Notruf mehr absetzen kann.

Versehentlichen Alarm möglichst schnell richtigstellen

Bemerkt ein Nutzer, dass seine Smartwatch versehentlich einen Notruf ausgelöst hat, sollte er den Vorgang nicht einfach ignorieren.

Kann der Alarm noch vor dem eigentlichen Notruf beendet werden, sollte die dafür vorgesehene Abbruchfunktion genutzt werden.

Ist bereits eine Verbindung mit einer Leitstelle beziehungsweise einem Rettungsdienst hergestellt worden, sollte deutlich mitgeteilt werden, dass keine Notlage besteht.

Einfach aufzulegen kann dagegen problematisch sein.

Die Leitstelle könnte gerade wegen des plötzlichen Verbindungsabbruchs davon ausgehen, dass tatsächlich jemand Hilfe benötigt.

Notfallfunktion deshalb besser nicht abschalten?

Nach einem Bericht über einen Großeinsatz liegt der Gedanke nahe, die automatische Sturzerkennung einfach vollständig zu deaktivieren.

Das kann jedoch ebenfalls Nachteile haben.

Für ältere Menschen, Alleinlebende, Wanderer, Radfahrer oder Menschen, die häufig allein unterwegs sind, kann eine funktionierende Notfallerkennung im Ernstfall einen erheblichen Sicherheitsgewinn darstellen.

Sinnvoller ist es deshalb, zunächst die Funktionsweise und Einstellungsmöglichkeiten des eigenen Geräts zu prüfen.

Smartwatch ist kein Rettungsdienst am Handgelenk

So hilfreich die Technik sein kann, ihre Grenzen sollten nicht vergessen werden.

Hersteller können nicht garantieren, dass jeder echte Sturz erkannt wird.

Ebenso lassen sich Fehlalarme nicht vollständig ausschließen.

Das bedeutet:

Keine Reaktion der Smartwatch ist ein Beweis dafür, dass nichts passiert ist – und ein Alarm ist umgekehrt kein Beweis dafür, dass tatsächlich ein Unfall vorliegt.

Die Sensorik liefert Hinweise, die anschließend technisch bewertet werden.

Fazit: Hilfreiche Technik mit Grenzen

Automatische Notfallfunktionen von Smartwatches können im entscheidenden Moment wertvoll sein. Besonders wenn eine verletzte Person selbst nicht mehr telefonieren kann, kann ein automatisch ausgelöster Alarm einen erheblichen Sicherheitsgewinn bedeuten.

Der Vorfall bei Oberstdorf zeigt allerdings die andere Seite der Technik.

Ein Fehlalarm kann einen erheblichen Rettungseinsatz auslösen.

Nutzer sollten deshalb wissen, wann ihre Uhr einen Alarm startet, wen sie kontaktiert und wie sich ein Fehlalarm rechtzeitig abbrechen lässt.

Bei der Kostenfrage gilt dagegen: Ein versehentlich von einer Smartwatch ausgelöster Notruf führt nicht automatisch dazu, dass der Besitzer für Feuerwehr, Polizei, Bergwacht oder Hubschrauber bezahlen muss. Ob Kosten verlangt werden können, hängt vom konkreten Einsatz und den jeweils geltenden Vorschriften ab.

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