Das Insolvenzgericht Landshut hat im Verfahren IN 567/26 über das Vermögen der ScalUP GmbH mit Sitz in Ergolding am 1. Oktober 2026 um 11:12 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Nach der Bekanntmachung wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt. Damit soll verhindert werden, dass Vermögen der Gesellschaft vor einer möglichen Verfahrenseröffnung noch zum Nachteil der Gläubiger verschoben oder verbraucht wird.
Was die Firma nach außen gemacht hat
Nach Angaben aus öffentlich auffindbaren Handelsregister- und Unternehmensprofilen trat die ScalUP GmbH als Marketing- und Beratungsunternehmen auf. Als Unternehmenszweck werden Marketing-Dienstleistungen, Beratung von Unternehmen und Organisationen als Full-Service-Agentur sowie Fortbildungen, Fachvorträge, Veranstaltungen, Coaching und Weiterbildung genannt. Zusätzlich wird das Unternehmen in einzelnen Branchenverzeichnissen und Profilen als Performance-Marketing- beziehungsweise Online-Marketing-Agentur beschrieben. Der Schwerpunkt lag nach diesen Quellen also offenbar auf digitalen Marketing- und Beratungsleistungen; einzelne Detailangaben stammen jedoch aus Drittquellen und sollten deshalb als solche verstanden werden.
Der Sitz wird in den gefundenen Einträgen mit Alte Regensburger Straße 26, 84030 Ergolding angegeben. Das Handelsregister nennt HRB 12428 beim Amtsgericht Landshut. Mehr als diese belegbaren Angaben lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Quellen hier nicht sicher ableiten.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die Anordnung nach § 21 InsO ist noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist eine Schutzmaßnahme im Vorfeld. Der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, hier Rechtsanwalt Michael Mansfeld, Kanzlei Niedermayerstraße 29 a, 84028 Landshut, soll das Vermögen sichern und überwachen. Die Gesellschaft darf nach der Entscheidung nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen; Verfügungen werden nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Laut Bekanntmachung gilt das auch für die Einziehung offener Forderungen.
Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger heißt das vor allem: Zahlungen an die Gesellschaft können unter Umständen nicht mehr frei verwendet werden, und neue Geschäfte mit der Firma sollten besonders vorsichtig geprüft werden. Offene Forderungen bleiben bestehen, müssen aber im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens regelmäßig zur Tabelle angemeldet werden, falls das Verfahren eröffnet wird. Wer Geld zu bekommen hat, sollte Fristen und spätere Aufforderungen des Gerichts oder des Insolvenzverwalters genau beachten.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege sichern, offene Forderungen dokumentieren und die Post des Insolvenzgerichts sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters aufmerksam verfolgen. Wer noch Leistungen der ScalUP GmbH erwartet oder selbst Geld von der Gesellschaft fordert, sollte keine wichtigen Fristen versäumen und sich im Zweifel frühzeitig rechtlich beraten lassen.