Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DdrivExpress und Logistic GmbH mit Sitz in Berlin abgewiesen. Der Beschluss erfolgte am 22. September 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3603 IN 3834/26. Als Grund wurde angegeben, dass nicht genügend Masse vorhanden ist, um die Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.
Betroffenes Unternehmen
Die DdrivExpress und Logistic GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 271346 eingetragen. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in der Dieselstraße 17, 12057 Berlin. Vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Sedat Çekirge.
Hintergrund der Entscheidung
Mit der Abweisung mangels Masse stellt das Gericht fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein solches Verfahren kann dann nicht eröffnet werden, wenn bereits die Verfahrenskosten voraussichtlich nicht getragen werden können.
Bedeutung der Abweisung mangels Masse
Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung, dass ein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens nicht stattfindet. Statt einer geordneten Abwicklung unter Insolvenzverwaltung bleibt es bei der gerichtlichen Feststellung, dass die finanziellen Mittel für die Verfahrensdurchführung fehlen.
Die amtliche Bekanntmachung wurde am 1. Oktober 2026 veröffentlicht. Damit ist die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht worden und für die Beteiligten nachvollziehbar dokumentiert.
Einordnung
Eine Abweisung mangels Masse ist in der Regel ein Hinweis darauf, dass ein Unternehmen wirtschaftlich stark belastet ist und keine ausreichenden verwertbaren Vermögenswerte mehr zur Verfügung stehen. Für Geschäftspartner, Lieferanten und andere Gläubiger ist dies ein wichtiges Signal, die eigene Rechtsposition sorgfältig zu prüfen.
Im Fall der DdrivExpress und Logistic GmbH zeigt die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllt waren, weil die erforderliche Masse fehlte.