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Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen: Stefan Bauunternehmung GmbH aus Bad Driburg

Das Amtsgericht Paderborn hat den Insolvenzantrag der Stefan Bauunternehmung GmbH aus Bad Driburg mangels Masse abgewiesen. Damit kommt es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens, weil nach Auffassung des Gerichts nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Entscheidung des Insolvenzgerichts

Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde das Verfahren unter dem Aktenzeichen 97 IN 147/26 geführt. Die Stefan Bauunternehmung GmbH mit Sitz in Bad Driburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14925, hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.

Der Antrag der Schuldnerin vom 08.11.2025 ging am 22.04.2026 bei Gericht ein. Mit Beschluss vom 30.09.2026 wies das Insolvenzgericht Paderborn den Antrag jedoch wegen fehlender Masse ab.

Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass die vorhandenen Mittel des Unternehmens nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Gericht, Insolvenzverwaltung und das weitere Verfahren. Wird ein Antrag aus diesem Grund abgewiesen, findet keine reguläre Insolvenzabwicklung statt.

Für das betroffene Unternehmen ist dies ein besonders einschneidender Schritt. Die wirtschaftliche Lage ist in solchen Fällen in der Regel so angespannt, dass selbst die geordnete Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr finanziert werden kann.

Betroffene Gesellschaft

Betroffen ist die Stefan Bauunternehmung GmbH mit Geschäftsanschrift Pastors Kamp 28, 33014 Bad Driburg. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren Herrn Eugen Stefan und Herrn Andre Stefan.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist ein deutliches Signal verbunden: Das Unternehmen verfügt nach der gerichtlichen Einschätzung nicht über ausreichende Vermögenswerte, um die Verfahrenskosten zu decken. Für Gläubiger bedeutet das häufig, dass offene Forderungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr realisiert werden können.

Einordnung für den Wirtschaftsalltag

Eine solche Entscheidung zeigt, wie schnell eine wirtschaftliche Krise in eine Situation führen kann, in der nicht einmal mehr die formale Durchführung eines Insolvenzverfahrens möglich ist. Gerade im Baugewerbe können Auftragsschwankungen, Liquiditätsengpässe oder ausbleibende Zahlungen die Lage eines Unternehmens erheblich verschärfen.

Im Fall der Stefan Bauunternehmung GmbH ist damit am 30.09.2026 ein vorläufiger Schlusspunkt unter das Insolvenzeröffnungsverfahren gesetzt worden. Der Vorgang verdeutlicht die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens und die Grenzen, die das Insolvenzrecht bei völlig fehlender Masse setzt.

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