Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Insolvenzantrag der Farmy Deutschland GmbH über das eigene Vermögen abgewiesen. Der Grund: Es war nicht genug Masse vorhanden, um das Insolvenzverfahren überhaupt durchführen zu können. Die Entscheidung wurde am 15. September 2026 getroffen und am 1. Oktober 2026 bekannt gemacht.
Hintergrund des Verfahrens
Betroffen ist die Farmy Deutschland GmbH mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 216338 eingetragen. Als Geschäftsanschrift ist die Gontardstraße 11 in 10178 Berlin angegeben. Vertreten wurde die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Thomas Walter Zimmermann.
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Lebensmitteln sowie damit in Zusammenhang stehende wirtschaftliche Dienstleistungen. Die Gesellschaft hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.
Entscheidung des Gerichts
Das Amtsgericht Charlottenburg kam zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Eine solche Entscheidung bedeutet, dass das Verfahren nicht in der üblichen Form eröffnet wird, weil bereits die Mindestvoraussetzungen für die Durchführung fehlen. Für das betroffene Unternehmen ist dies ein besonders einschneidender Schritt, da damit keine geordnete Abwicklung im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens stattfindet.
Bedeutung der Abweisung mangels Masse
Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, zeigt das an, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu tragen. Das ist in der Regel ein Hinweis auf eine sehr angespannte wirtschaftliche Lage. Für Gläubiger kann dies bedeuten, dass ihre Forderungen voraussichtlich nur eingeschränkt oder gar nicht durchsetzbar sind.
Im Fall der Farmy Deutschland GmbH ist damit das selbst beantragte Insolvenzverfahren vorerst gescheitert. Welche weiteren rechtlichen oder wirtschaftlichen Schritte das Unternehmen nun unternimmt, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor.