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Ingolstadt: Insolvenzgericht weist Antrag der P&S Innovations UG mangels Masse ab

Das Insolvenzgericht Ingolstadt hat den Antrag der P&S Innovations UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Der Grund: Es war nicht ausreichend Masse vorhanden, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken.

Betroffen ist die P&S Innovations UG mit Sitz in Ingolstadt und der Geschäftsanschrift Welfenstraße 4, 85051 Ingolstadt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 11337 eingetragen. Als Geschäftsführer wird Schmidt Jonas Michael genannt.

Was die Entscheidung bedeutet

Mit der Abweisung mangels Masse stellt das Gericht fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um das Insolvenzverfahren selbst zu finanzieren. Ein reguläres Verfahren wird in diesem Fall nicht eröffnet.

Für das Unternehmen ist dies ein schwerwiegender Einschnitt. Die Entscheidung signalisiert, dass keine hinreichenden Mittel vorhanden sind, um die mit einem Insolvenzverfahren verbundenen Kosten zu tragen. Für Gläubiger bedeutet das, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens geprüft und verteilt werden.

Hintergrund der Veröffentlichung

Die amtliche Bekanntmachung betrifft ein Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 353/26 und wurde am 1. Oktober 2026 veröffentlicht. Gegenstand der Veröffentlichung ist die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.

Solche Entscheidungen gehören zu den Verfahren, in denen das Gericht bereits vor der eigentlichen Eröffnung feststellt, dass die wirtschaftliche Situation des Unternehmens nicht ausreicht, um den Ablauf eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.

Einordnung für das Unternehmen

Für die P&S Innovations UG kann die Entscheidung weitreichende Folgen haben. Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es keinen geordneten Rahmen zur Abwicklung über das Insolvenzrecht. Gleichzeitig bleibt die Frage offen, wie mit offenen Verbindlichkeiten, laufenden Verträgen und etwaigen Vermögensgegenständen verfahren wird.

Die Abweisung mangels Masse ist ein deutliches Zeichen für eine angespannte finanzielle Lage. Ob und in welchem Umfang das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb fortsetzen kann, lässt sich aus der Bekanntmachung allein nicht ableiten.

Fazit

Das Insolvenzgericht Ingolstadt hat den Antrag der P&S Innovations UG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt, weil nicht genügend Masse vorhanden war. Damit bleibt das Unternehmen ohne eröffnetes Insolvenzverfahren, während die wirtschaftlichen Folgen der Entscheidung voraussichtlich erheblich sein dürften.

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