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Insolvenzantrag der AmBestCare GmbH mangels Masse abgewiesen

Die AmBestCare GmbH mit Sitz in Edingen-Neckarhausen ist in ein Insolvenzverfahren geraten, das nicht eröffnet wurde. Nach der amtlichen Bekanntmachung des Insolvenzgerichts Heidelberg wurde der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Damit kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Was die Entscheidung bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse ist für ein Unternehmen ein schwerwiegender Einschnitt. Sie bedeutet, dass das vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um das Verfahren selbst zu finanzieren. Das Insolvenzgericht eröffnet das Verfahren in einem solchen Fall nicht, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Für die AmBestCare GmbH heißt das, dass es zu keiner regulären Insolvenzverwaltung mit Masseverwertung kommt. Stattdessen endet das Verfahren bereits an der Hürde der fehlenden Mittel. Für Gläubiger ist das in der Regel ungünstig, weil oft nur geringe oder keine Befriedigungsaussichten bestehen.

Unternehmensangaben aus der Bekanntmachung

Nach der Veröffentlichung handelt es sich bei der Schuldnerin um die AmBestCare GmbH mit Sitz in der Hinter der Kirche 3, 68535 Edingen-Neckarhausen. Als Geschäftsführer werden Thomas Diels, Heinrich Lang und Artur Mohrlang genannt. Eingetragen ist das Unternehmen beim Amtsgericht Mannheim unter der Register-Nr. HRB 752664.

Verfahrensstand

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 51 IN 623/26. Die Veröffentlichung erfolgte am 01.10.2026 beim Insolvenzgericht Heidelberg. Mit der Abweisung mangels Masse ist das beantragte Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen nicht eröffnet worden.

Einordnung für das Unternehmen

Eine solche Entscheidung deutet meist darauf hin, dass das Unternehmen wirtschaftlich bereits stark belastet ist oder keine verwertbaren Mittel mehr hat. Ob und wie es für die Gesellschaft weitergeht, hängt davon ab, ob noch außerinsolvenzliche Maßnahmen möglich sind oder ob weitere rechtliche Schritte folgen. Für außenstehende Beobachter ist die Abweisung ein klares Signal dafür, dass die finanzielle Lage der Gesellschaft äußerst angespannt ist.

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