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FINMA warnt vor AlpeTrust – Anbieter nennt Zürcher Bahnhofstrasse, hat aber keinen Handelsregistereintrag
Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA

FINMA warnt vor AlpeTrust – Anbieter nennt Zürcher Bahnhofstrasse, hat aber keinen Handelsregistereintrag

geralt (CC0), Pixabay

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt den Anbieter AlpeTrust mit der Internetseite alpetrust.com auf ihrer Warnliste. Als Adresse wird Bahnhofstrasse 1, 8001 Zürich angegeben. Nach den Angaben der FINMA besteht für den Anbieter jedoch kein Eintrag im Schweizer Handelsregister.

Die Warnung ist insbesondere für Verbraucher und Anleger von Bedeutung, die über die Internetseite oder auf anderem Weg mit AlpeTrust in Kontakt kommen und dort Finanz- oder Anlageangebote erhalten.

Kein Schweizer Handelsregistereintrag

Nach den Angaben der FINMA verfügt AlpeTrust über keinen Handelsregistereintrag. Ein Unternehmenssitz wird im Warnlisteneintrag ebenfalls nicht ausgewiesen.

Die Verwendung einer Adresse an der bekannten Zürcher Bahnhofstrasse sollte deshalb nicht als Nachweis dafür verstanden werden, dass hinter dem Internetauftritt ein ordnungsgemäß registriertes oder von der FINMA beaufsichtigtes Schweizer Finanzunternehmen steht.

Gerade bei Finanzangeboten ist zwischen einem Handelsregistereintrag und einer aufsichtsrechtlichen Bewilligung zu unterscheiden. Die FINMA führt eigene Listen der von ihr bewilligten Institute und Produkte.

Was die Aufnahme in die FINMA-Warnliste bedeutet

Die Aufnahme eines Anbieters in die Warnliste ist ein ernst zu nehmendes Signal. Sie darf juristisch allerdings nicht automatisch mit der Feststellung gleichgesetzt werden, dass ein Betrug oder eine Straftat vorliegt.

Auch der Hinweis „Ohne HR-Eintrag“ beweist für sich allein keine betrügerische Tätigkeit. Er bedeutet zunächst, dass für den in der Warnliste genannten Anbieter kein entsprechender Eintrag im Schweizer Handelsregister besteht.

Aus den vorliegenden Angaben der FINMA ergibt sich zudem kein Hinweis auf eine Klonfirma oder einen Identitätsmissbrauch. Anders als bei Warnungen, in denen die Behörde ausdrücklich eine Verbindung zu einem bestehenden Unternehmen ausschließt, enthält der Eintrag zu AlpeTrust keine entsprechende Bemerkung.

Anleger sollten tatsächlichen Anbieter genau prüfen

Verbraucher, denen über alpetrust.com Geldanlagen, Vermögensverwaltung oder andere Finanzdienstleistungen angeboten werden, sollten deshalb zunächst feststellen, welche natürliche oder juristische Person tatsächlich Vertragspartner werden soll.

Dabei sollten Firmenname, Geschäftsanschrift, Handelsregisterdaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Bankverbindungen überprüft werden. Bei erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen ist zusätzlich entscheidend, ob der konkrete Anbieter über die erforderliche aufsichtsrechtliche Berechtigung verfügt.

Die FINMA veröffentlicht hierfür Listen der bewilligten Banken, Wertpapierhäuser, Vermögensverwalter und weiterer beaufsichtigter Unternehmen.

Bekannte Adresse ersetzt keine aufsichtsrechtliche Prüfung

Eine repräsentative Geschäftsadresse kann einem Internetangebot einen seriösen Eindruck verleihen. Für Anleger ist jedoch entscheidend, ob das Unternehmen tatsächlich unter dieser Anschrift tätig ist und wer rechtlich hinter dem Angebot steht.

Bei AlpeTrust / alpetrust.com nennt der FINMA-Warnlisteneintrag die Bahnhofstrasse 1 in 8001 Zürich, gleichzeitig aber keinen Unternehmenssitz und ausdrücklich keinen Handelsregistereintrag.

Verbraucher sollten daher besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Überweisung oder der Herausgabe persönlicher und finanzieller Daten die Identität und eine gegebenenfalls erforderliche Bewilligung des Anbieters überprüfen.

Fazit

Die FINMA warnt vor AlpeTrust und der Internetseite alpetrust.com. Der Anbieter verwendet die Adresse Bahnhofstrasse 1, 8001 Zürich, verfügt nach den veröffentlichten Angaben der Finanzaufsicht jedoch über keinen entsprechenden Eintrag im Schweizer Handelsregister.

Die vorliegende Warnmeldung enthält keine Feststellung eines Identitätsmissbrauchs und keinen ausdrücklichen Betrugsvorwurf. Dennoch ist die Aufnahme in die FINMA-Warnliste ein deutliches Warnsignal. Anleger sollten deshalb vor finanziellen Transaktionen sorgfältig klären, wer tatsächlich hinter AlpeTrust steht und ob für die angebotene Tätigkeit die erforderliche aufsichtsrechtliche Berechtigung vorhanden ist.

 

 

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