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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Hafenpunkt UG in Marne angeordnet

Beim Unternehmen Hafenpunkt UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Marne ist vor dem Insolvenzgericht Meldorf im Verfahren mit dem Aktenzeichen 61 IN 29/26 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Die Bekanntmachung wurde am 29.09.2026 veröffentlicht. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor Nachteilen zu schützen, bis über den Insolvenzantrag entschieden ist.

Nach den öffentlich auffindbaren Angaben im Impressum und auf der Firmenwebsite tritt Hafenpunkt als Marke für Genussprodukte auf. Dort werden Liköre, Spirituosen und Feinkost genannt; außerdem heißt es, die Marke verbinde Genuss, Pflege und nordische Authentizität. Ein älterer Registerauszug und ein Unternehmensprofil nennen als Unternehmensgegenstand den Betrieb eines Piercing- und Tattoostudios, die Vermietung von Gewerbeflächen sowie den Handel mit Lebensmitteln und Oberbekleidung. Diese Angaben sind nicht ganz deckungsgleich. Sicher belegen lässt sich daher vor allem: Hafenpunkt ist im Bereich Genussprodukte/Feinkost sichtbar, und in Register- bzw. Auskunftsdaten werden zusätzlich ein Studio-, Vermietungs- und Handelsgeschäft beschrieben. Welche Tätigkeit aktuell im Mittelpunkt steht, lässt sich aus den verfügbaren Quellen nicht völlig eindeutig feststellen.

Was die Anordnung rechtlich bedeutet

Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist eine Sicherungsmaßnahme nach der Insolvenzordnung. Das Gericht setzt damit einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein, hier Rechtsanwalt Henning Sämisch aus Hamburg. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und zu prüfen, ob noch Werte vorhanden sind und wie mit dem Unternehmen weiter verfahren werden kann.

Wichtig für Laien: Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das gilt laut Beschluss ausdrücklich auch für die Einziehung von Außenständen. Das Unternehmen kann also nicht mehr frei über Geld, Konten oder Forderungen verfügen. Für Kunden kann das bedeuten, dass Bestellungen, Gutscheine, offene Lieferungen oder bereits gezahlte Beträge genauer geprüft werden müssen. Für Gläubiger heißt es: Forderungen sollten dokumentiert werden, aber sie werden zunächst nicht automatisch bezahlt.

Folgen für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner

Wer noch offene Ansprüche gegen Hafenpunkt hat, sollte Rechnungen, Verträge, Mahnungen und Zahlungsbelege geordnet bereithalten. Lieferungen, Rückerstattungen oder Gewährleistungsfragen können sich verzögern. Neue Zahlungen an das Unternehmen sollten nicht vorschnell geleistet werden, wenn unklar ist, ob sie noch ordnungsgemäß angenommen werden dürfen. Auch Geschäftspartner sollten prüfen, ob sie nur noch nach Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters handeln dürfen.

Die Anordnung ist kein Beweis für Fehlverhalten. Sie bedeutet zunächst nur, dass das Gericht das Vermögen schützen will, bis die Lage des Unternehmens geklärt ist. Ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und wie es dann weitergeht, entscheidet sich erst im nächsten Schritt.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen sammeln, offene Forderungen oder Ansprüche genau notieren und laufende Zahlungen an das Unternehmen zurückhalten, bis die Lage geklärt ist. Wer bereits etwas bezahlt hat oder eine Leistung erwartet, sollte den Sachstand schriftlich festhalten und auf weitere Hinweise des vorläufigen Insolvenzverwalters achten.

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