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Charlottenburg stoppt vorläufige Verfügungen bei MINAUTICS GmbH

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 29.09.2026 im Verfahren 3605 IN 5627/26 über das Vermögen der MINAUTICS GmbH mit Sitz in Berlin Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung ist Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg aus Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Für das Unternehmen gilt damit bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag ein besonderer Schutz- und Überwachungsrahmen.

Womit sich MINAUTICS nach außen befasst

Nach den öffentlich zugänglichen Angaben auf der Unternehmenswebsite tritt MINAUTICS als Beratungsunternehmen mit Schwerpunkt auf Business Process Management auf. Die Firma beschreibt sich als Ansprechpartner für Prozessmanagement und nennt heute vor allem Themen wie Modellierung mit BPMN, CMMN und DMN, Process Mining, Workflow Automation und Robotic Process Automation. Auf der Website wird außerdem darauf hingewiesen, dass MINAUTICS 2011 in Berlin gegründet wurde und seit 2010 im Themenfeld Prozessmanagement arbeitet. Weitere Branchenverzeichnisse und Unternehmensdatenbanken beschreiben die Gesellschaft ebenfalls als Beratung für Unternehmensprozesse, Weiterbildung und Betreuung von Fach- und Führungskräften, teils mit IT-Bezug. Nach den gefundenen Angaben ist das der belastbar belegbare Kern des Unternehmensgegenstands; Einzelheiten können sich je nach Quelle und Zeitpunkt unterscheiden.

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind noch keine endgültige Insolvenzeröffnung. Sie sollen verhindern, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin weiter verschlechtert, bevor über den Antrag entschieden ist. Dafür werden Zwangsvollstreckungen vorläufig untersagt und bereits begonnene Maßnahmen gestoppt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Zudem darf die MINAUTICS GmbH über ihr Vermögen, ihre Bankkonten und Forderungen nur noch eingeschränkt verfügen; insoweit ist der vorläufige Insolvenzverwalter eingebunden. Er ist nach der Anordnung nicht der allgemeine Vertreter der Gesellschaft, sondern soll Vermögen sichern, erhalten und prüfen, ob die Kosten eines Insolvenzverfahrens gedeckt werden können.

Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger bedeutet das vor allem: Forderungen und Zahlungen sollten jetzt sehr genau geprüft werden. Wer der MINAUTICS GmbH noch Geld schuldet, darf nach der Anordnung nicht mehr einfach an die Gesellschaft zahlen, sondern soll sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter halten. Wer selbst Ansprüche gegen die Firma hat, sollte Unterlagen, Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege sofort sichern. Laufende Leistungen können sich verzögern oder vorerst nur noch nach Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter möglich sein.

Wichtig ist auch: Aus der Bekanntmachung folgt allein die wirtschaftliche und rechtliche Krise, nicht automatisch ein Fehlverhalten. Ob es später zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, entscheidet das Gericht erst nach weiterer Prüfung.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten offene Forderungen, Kündigungen, Mahnungen und Zahlungen sofort dokumentieren und keine voreiligen Überweisungen mehr an die MINAUTICS GmbH leisten, wenn unklar ist, ob diese noch wirksam sind. Sinnvoll ist es, schriftlich Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufzunehmen, Fristen zu notieren und Rechtsrat einzuholen, wenn größere Beträge oder laufende Verträge betroffen sind.

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