Beim Amtsgericht Wolfsburg läuft unter dem Aktenzeichen 25 IN 136/26 ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Glupes Hof GmbH mit Sitz in Tülau. Am 28.09.2026 hat das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet: Das Vermögen des Unternehmens wird vorläufig verwaltet, und Verfügungen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Nach den recherchierbaren Angaben ist die Glupes Hof GmbH in Tülau vor allem als Gastwirtschaft bzw. Gastronomiebetrieb aufgetreten. Auf der eigenen Website und in weiteren Verzeichnissen wird der Betrieb als „Gastwirtschaft Glupe“ beziehungsweise „Glupes Hof“ geführt. Dort finden sich Hinweise auf Restaurantbetrieb, Veranstaltungen und Saalnutzung; außerdem wird der Standort Hauptstraße 40 in 38474 Tülau genannt. Ein Handelsregister-Dienst beschreibt den Unternehmensgegenstand zudem als Betrieb einer Gaststätte mit Saal und Nebengebäuden, Durchführung von Veranstaltungen, Betrieb einer Photovoltaikanlage sowie damit zusammenhängende Geschäfte einschließlich Vermietung und Verpachtung. Diese Angaben sind plausibel, aber die exakte und aktuelle Fassung des Unternehmensgegenstands sollte bei Bedarf im Handelsregister direkt geprüft werden.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch keine endgültige Insolvenzeröffnung, aber ein frühes Schutzinstrument des Gerichts. Es soll verhindern, dass Vermögen unkontrolliert weggegeben oder Vermögenswerte zum Nachteil der Gläubiger verschoben werden. In der Praxis bedeutet das: Das Unternehmen bleibt zunächst bestehen, aber wichtige Verfügungen brauchen die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Bestellt wurde Rechtsanwalt Jan Körber aus Braunschweig. Für Außenstehende ist das ein Signal, dass das Gericht die wirtschaftliche Lage als so angespannt ansieht, dass sofortige Sicherung nötig ist.
Für Kunden kann das Folgen für Gutscheine, bereits gebuchte Leistungen oder laufende Veranstaltungen haben. Ob Verträge erfüllt werden können, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Gläubiger, also etwa Lieferanten, Vermieter oder andere Vertragspartner, sollten ihre Forderungen und Unterlagen geordnet bereithalten. Der Hinweis an die Schuldner der Antragstellerin bedeutet: Wer der Glupes Hof GmbH noch Geld schuldet, soll vorerst nur nach Maßgabe des Gerichtsbeschlusses zahlen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten offene Rechnungen, Verträge, Reservierungen und Zahlungsbelege sofort sichern. Wer Gutscheine oder Vorauszahlungen hat, sollte den Fall dokumentieren und nicht vorschnell weitere Beträge überweisen. Gläubiger sollten ihre Forderungen prüfen und auf weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters warten. Wichtig ist auch, Fristen und Post vom Gericht aufmerksam zu verfolgen.
Für die Glupes Hof GmbH in Tülau ist damit ein geordnetes, aber ernster werdendes Verfahren eingeleitet. Ob es zu einer Sanierung, einer Fortführung oder später zu einer endgültigen Insolvenz kommt, ist aus der jetzigen Bekanntmachung noch nicht abzuleiten.