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NAMAC GmbH in Sulzbach-Rosenberg: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Das Insolvenzgericht Amberg hat am 28.09.2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 319/26 gegen die NAMAC GmbH mit Sitz in Sulzbach-Rosenberg Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Ziel ist es, das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, bis das Gericht über das weitere Verfahren entscheidet.

Was die NAMAC GmbH nach außen macht

Nach den öffentlich auffindbaren Firmenangaben ist die NAMAC GmbH ein Industrieunternehmen. In Handelsregister- und Firmenauskünften wird als Unternehmensgegenstand genannt: Maschinenbau, maschinelle und mechanische Verarbeitung, Stahlbau, die Bearbeitung von Maschinenbauteilen sowie der Handel mit entsprechenden Produkten. Auch Firmenprofile und Stellenanzeigen deuten darauf hin, dass das Unternehmen produzierend tätig ist und am Standort Sulzbach-Rosenberg industrielle Fertigung betreibt. Als gesichert gilt damit: Die Firma war jedenfalls im Bereich Metall-, Maschinen- und Teilefertigung aktiv. Einzelne Internetdarstellungen sprechen zusätzlich von Werkzeugen und Stanzteilen für verschiedene Industriezweige; das lässt sich aus den gefundenen Quellen plausibel ableiten, ist aber nur als externe Beschreibung des Marktauftritts zu verstehen.

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern ein Schutzschritt davor. Das Gericht soll damit verhindern, dass Vermögenswerte beiseitegeschafft, Zahlungen ungeordnet geleistet oder Forderungen ungleich behandelt werden. In der Bekanntmachung ist zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Für Laien heißt das: Das Unternehmen kann nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen; der vorläufige Insolvenzverwalter hat eine Kontroll- und Sicherungsfunktion.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba aus Amberg bestellt. Er prüft nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und achtet darauf, dass vorhandene Werte gesichert bleiben. Ob es später zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, zu einer Sanierung oder zu einer anderen Lösung kommt, steht damit noch nicht fest.

Was Kunden, Anleger und Gläubiger jetzt wissen sollten

Für Kunden kann die Anordnung bedeuten, dass laufende Aufträge, Lieferungen oder Zahlungen vorerst überprüft werden. Wer bereits bestellt oder bezahlt hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege sichern. Anleger gibt es bei einer GmbH in dieser Konstellation regelmäßig nicht wie bei einer börsennotierten Gesellschaft; für Geschäftspartner und Lieferanten ist vor allem wichtig, offene Forderungen zu dokumentieren. Gläubiger sollten prüfen, welche Ansprüche sie gegen die NAMAC GmbH haben, und ihre Unterlagen geordnet bereithalten. Ob und in welchem Umfang später Quoten gezahlt werden, hängt vom weiteren Insolvenzverfahren ab.

Was Betroffene jetzt tun können: Offene Forderungen, Verträge und Belege sofort zusammentragen, keine voreiligen Verzichtserklärungen unterschreiben und auf Post des vorläufigen Insolvenzverwalters achten. Wer Waren geliefert oder Leistungen erbracht hat, sollte prüfen, ob Eigentumsvorbehalte, Sicherheiten oder besondere Zahlungsabreden bestehen.

Die Bekanntmachung betrifft die NAMAC GmbH am Firmensitz Industriestraße 66, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Für Betroffene ist wichtig: Jetzt zählt vor allem schnelle Dokumentation und geordnete Kommunikation mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter.

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