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MBK UG aus Hamm: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Über das Vermögen der MBK UG (haftungsbeschränkt) aus Hamm läuft vor dem Amtsgericht Dortmund ein Insolvenzeröffnungsverfahren. Unter dem Aktenzeichen 259 IN 1057/24 hat das Gericht am 24.09.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Nach der Bekanntmachung wurde Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind aus Dortmund zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Nach den recherchierbaren Registerangaben ist die Firma im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10200 eingetragen. Als Geschäftszweck wird die Durchführung von Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich, Betonsanierungen, Kunststoff- und WHG-Beschichtungen, Korrosionsschutzarbeiten, der Handel mit Artikeln des Malerhandwerks sowie Lackierarbeiten genannt. Mehrere Branchenverzeichnisse ordnen das Unternehmen ebenfalls dem Maler- und Ausbaugewerbe zu. Einen eigenen, öffentlich auffindbaren Firmenauftritt konnte ich in der Recherche nicht belastbar bestätigen; daher stütze ich mich hier auf Register- und Verzeichniseinträge. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/MBK-UG-Hamm?utm_source=openai))

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Die angeordnete Maßnahme ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie dient zunächst dazu, das Vermögen der Firma zu sichern. Praktisch heißt das: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem dürfen Schuldner der Firma, also etwa Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Zahlungen an MBK UG, nicht mehr einfach an die Gesellschaft zahlen. Das Gericht hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter zudem erlaubt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Solche Sicherungsmaßnahmen sind im Insolvenzrecht vorgesehen, um die Masse vor weiteren Verlusten zu schützen. ([handelsregister.de](https://www.handelsregister.de/rp_web/information/welcome.xhtml?utm_source=openai))

Für Kunden kann das bedeuten, dass bereits bezahlte oder noch laufende Aufträge genauer geprüft werden müssen. Wer noch Geld an die Firma schuldet, sollte wegen des Zahlungsverbots nicht eigenmächtig überweisen, sondern die aktuelle Anordnung beachten. Für Gläubiger ist wichtig: Die Forderungen bleiben nicht automatisch verloren, sie müssen aber im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens geordnet angemeldet und geprüft werden. Ob und in welcher Höhe am Ende eine Quote gezahlt wird, lässt sich aus der Sicherungsanordnung allein noch nicht sagen. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/MBK-UG-Hamm?utm_source=openai))

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten offene Rechnungen, Vertragsunterlagen und Zahlungsnachweise sofort sammeln und nichts vorschnell löschen. Kunden und Geschäftspartner sollten prüfen, ob Zahlungen an die MBK UG noch offen sind, und sich bei Unsicherheit an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden. Gläubiger sollten ihre Forderungen später fristgerecht zur Insolvenztabelle anmelden, sobald das Gericht dazu auffordert. Wer bereits Geld gezahlt hat oder eine offene Leistung erwartet, sollte die weitere Entwicklung genau beobachten und bei größeren Beträgen rechtlichen Rat einholen.

Die Sicherungsmaßnahmen zeigen vor allem eines: Über das Unternehmen mit Sitz in Hamm darf nicht mehr frei verfügt werden. Das soll verhindern, dass Vermögen vor einer möglichen Insolvenzeröffnung verschwindet. Für die Beteiligten ist jetzt vor allem Ruhe und sauberes Dokumentieren wichtig.

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