Beim Amtsgericht Ingolstadt läuft unter dem Aktenzeichen IN 511/26 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der PAW Personal GmbH mit Sitz in Ingolstadt. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 25.09.2026 wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier aus Regensburg. Gleichzeitig gilt: Verfügungen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam; das betrifft ausdrücklich auch das Einziehen von Außenständen.
Was die Firma nach außen als Geschäft betreibt
Nach Register- und Auskunftsdiensten war der Unternehmensgegenstand der PAW Personal GmbH bislang vor allem auf Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und Outsourcing ausgerichtet. Außerdem wurden Werkverträge sowie eine Unternehmensberatung für polnische Firmen bei Tätigkeiten in Deutschland genannt. Diese Angaben stammen aus Handelsregister-Auswertungen und Unternehmensdatenbanken, die den Registerinhalt wiedergeben. Ein eigener, aktuell erreichbarer Firmenauftritt war in der Recherche nicht eindeutig nachweisbar; deshalb lässt sich nur sicher sagen, was in den Registerangaben und Auskunftsdiensten belegt ist.
Was „Sicherungsmaßnahmen“ rechtlich bedeuten
Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist aber ein frühes Sicherungsinstrument nach der Insolvenzordnung. Das Gericht will damit verhindern, dass Vermögenswerte vor einer Entscheidung über den Insolvenzantrag beiseitegeschafft, verkauft oder nachteilig verändert werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter überwacht die Lage, prüft die wirtschaftliche Situation und schützt das Vermögen der Schuldnerin. Für Laien heißt das: Die Geschäftsführung bleibt formal im Amt, kann aber nicht mehr frei über die wichtigsten Vermögenswerte verfügen.
Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Verträge, Zahlungen oder bereits bezahlte Leistungen überprüft werden müssen. Anleger gibt es bei einer GmbH dieser Art typischerweise nicht im klassischen Sinne; falls dennoch Forderungen bestehen, müssen sie eingeordnet werden. Gläubiger sollten damit rechnen, dass offene Rechnungen, Darlehen oder sonstige Forderungen nun besonders vom Insolvenzrecht erfasst sind. Wer Geld von der Gesellschaft verlangt, sollte jetzt sorgfältig prüfen, ob und wie eine Forderung später im Verfahren angemeldet werden muss.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Belege, Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise sofort sichern. Wer offene Forderungen gegen die PAW Personal GmbH hat, sollte die amtlichen Veröffentlichungen und die Mitteilungen des Insolvenzgerichts genau verfolgen. Sinnvoll ist es, keine einseitigen Maßnahmen gegen die Gesellschaft zu treffen, sondern erst die Anordnungen des Gerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters abzuwarten. Wer selbst Leistungen der Firma erhalten oder bezahlt hat, sollte seine Ansprüche geordnet dokumentieren und auf Fristen achten.