Das Amtsgericht Kleve hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Clever Bedachungen J&M GmbH mit Sitz in Kleve unter dem Aktenzeichen 49 IN 48/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung datiert vom 21.09.2026. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19092 eingetragen; als Sitz und Geschäftsanschrift wird Grenzallee 55, 47533 Kleve genannt. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/clever-bedachungen-j-m-gmbh-hrb-19092-kleve?utm_source=openai))
Womit die Firma nach außen auftritt
Nach den öffentlich zugänglichen Angaben auf der Unternehmenswebsite und im Impressum ist Clever Bedachungen J&M GmbH ein Dachdeckerbetrieb aus Kleve. Die Firma beschreibt sich als Anbieter von Dacharbeiten, Fassadenbekleidung und moderner Solartechnik. Genannt werden unter anderem Eindeckung, Klempnerei, Reparaturen, Wartung, Dachsanierung, Wärmedämmung, Spenglerarbeiten, Fassadenverkleidungen und die Montage von PV-Anlagen. Das passt auch zum im Register veröffentlichten Geschäftszweig: Errichtung, Reparatur, Erneuerung und Erstellen von Bedachungen, Fassadenverkleidungen und PV-Anlagen aller Art. ([clever-bedachungen.de](https://www.clever-bedachungen.de/))
Im Handelsregister-Überblick ist außerdem ersichtlich, dass die Gesellschaft 2023 eingetragen wurde und ein Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht wurde. Mehr als diese belegbaren Angaben lässt sich aus den gefundenen Quellen nicht sicher ableiten. Unklar bleibt ohne Einsicht in vollständige Registerunterlagen, wie groß der Betrieb zuletzt war oder wie sich die wirtschaftliche Lage genau entwickelt hat. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-R1304-19092))
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Mit der Anordnung nach den §§ 21, 22 InsO hat das Gericht das Vermögen der Firma vorläufig abgesichert. Bestellt wurde der vorläufige Insolvenzverwalter André Dobiey, Borsigstraße 2, 47574 Goch. Das bedeutet für Laien: Die Geschäftsführung bleibt nicht völlig handlungsunfähig, aber Verfügungen über Vermögen der Firma sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem dürfen Schuldner der Firma grundsätzlich nicht mehr an die Gesellschaft zahlen, sondern müssen die gerichtliche Anordnung beachten. Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft werden ebenfalls weitgehend gestoppt. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/clever-bedachungen-j-m-gmbh-hrb-19092-kleve?utm_source=openai))
Solche Sicherungsmaßnahmen dienen vor allem dazu, das vorhandene Vermögen zu sichern und zu verhindern, dass noch Vermögenswerte verloren gehen, bevor das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet. Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Aufträge, Anzahlungen oder Gewährleistungsfragen sorgfältig geprüft werden müssen. Für Gläubiger ist wichtig: Forderungen sollten dokumentiert und später nur nach den Anweisungen des Gerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters geltend gemacht werden. Eine automatische Auszahlung ist durch die Anordnung nicht verbunden. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/clever-bedachungen-j-m-gmbh-hrb-19092-kleve?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Verträge, Rechnungen, Zahlungen und E-Mails sofort sichern. Wer noch Geld an die Firma zahlen soll, sollte vorerst keine Überweisung vornehmen, solange nicht klar ist, wer dazu berechtigt ist. Gläubiger sollten ihre Forderungen geordnet erfassen und die weiteren Hinweise des Insolvenzgerichts sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters abwarten. Kunden mit laufenden Aufträgen sollten den Stand der Arbeiten schriftlich festhalten und sich nach der weiteren Abwicklung erkundigen. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/clever-bedachungen-j-m-gmbh-hrb-19092-kleve?utm_source=openai))