Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA führt die Swiss International Trust Bank / swissitb.com auf ihrer Warnliste. Der Eintrag datiert vom 24. September 2026. Als Adresse wird die Feldeggstrasse 12, 8008 Zürich genannt. Gleichzeitig vermerkt die FINMA ausdrücklich: „Ohne HR-Eintrag“. Ein Sitz wird in dem Warnlisteneintrag nicht angegeben.
Gerade der Name „Swiss International Trust Bank“ dürfte bei potenziellen Kunden zunächst den Eindruck eines Schweizer Finanzinstituts vermitteln. Der FINMA-Eintrag liefert jedoch einen wichtigen Grund, diesen Eindruck nicht ungeprüft zu übernehmen.
FINMA führt swissitb.com auf ihrer Warnliste
Nach den veröffentlichten Angaben betrifft der Warnlisteneintrag folgenden Anbieter:
Name: Swiss International Trust Bank
Internet: swissitb.com
Adresse: Feldeggstrasse 12, 8008 Zürich
Sitz: nicht angegeben
Handelsregister: ohne HR-Eintrag
Weitere Bemerkungen enthält der vorliegende Eintrag nicht.
Damit sollte bei der Bewertung klar zwischen den von der FINMA dokumentierten Tatsachen und weitergehenden Vermutungen unterschieden werden.
Auffälliger Name: „Swiss“ und „Bank“
Besondere Aufmerksamkeit verdient bereits die Bezeichnung „Swiss International Trust Bank“.
Begriffe wie „Swiss“, „International“, „Trust“ und insbesondere „Bank“ können bei Verbrauchern einen ausgesprochen institutionellen Eindruck erzeugen. Ein professionell klingender Name ist jedoch kein Nachweis dafür, dass tatsächlich ein entsprechend registriertes oder beaufsichtigtes Finanzinstitut dahintersteht.
Entscheidend sind überprüfbare Fakten.
Und hier ist der FINMA-Eintrag bemerkenswert: Zwar wird eine Adresse in Zürich genannt, gleichzeitig weist die Behörde aber keinen Sitz aus und vermerkt ausdrücklich, dass kein Handelsregistereintrag vorhanden ist.
Zürcher Adresse ist kein Beleg für einen Unternehmenssitz
Auch die angegebene Anschrift Feldeggstrasse 12 in Zürich sollte nicht vorschnell mit einem bestätigten Unternehmenssitz gleichgesetzt werden.
Im entsprechenden Feld „Sitz“ macht der vorliegende FINMA-Eintrag gerade keine Angabe.
Für Interessenten bedeutet das: Allein die Verwendung einer Schweizer Anschrift auf einer Website oder in Geschäftsunterlagen sollte nicht als Nachweis dafür angesehen werden, dass das betreffende Unternehmen tatsächlich dort seinen rechtlichen Sitz hat.
Wer mit swissitb.com in Kontakt steht, sollte deshalb unabhängig überprüfen, welche natürliche oder juristische Person tatsächlich Vertragspartner werden soll.
„Ohne HR-Eintrag“ sollte Interessenten aufmerksam machen
Besonders deutlich ist die Angabe der FINMA zum Handelsregister. Dort heißt es „Ohne HR-Eintrag“.
Für potenzielle Kunden ist dies eine wichtige Information, die vor einer finanziellen Transaktion geklärt werden sollte.
Dabei reicht es nicht, lediglich nach ähnlich klingenden Unternehmen zu suchen. Entscheidend ist, ob die konkrete Gesellschaft hinter swissitb.com tatsächlich existiert und ob Name, Anschrift, Internetdomain und verantwortliche Personen eindeutig zusammengehören.
Wer steckt tatsächlich hinter swissitb.com?
Genau diese Frage lässt der vorliegende Warnlisteneintrag offen.
Die bereitgestellten FINMA-Angaben nennen keine verantwortlichen Personen und keine eingetragene Gesellschaft. Auch ein Unternehmenssitz wird nicht ausgewiesen.
Daraus sollte allerdings nicht mehr abgeleitet werden, als tatsächlich dokumentiert ist.
Insbesondere enthält der vorliegende Eintrag keinen ausdrücklichen Betrugsvorwurf. Ebenso wenig werden konkrete Geschädigte, Schadenssummen oder Probleme bei Auszahlungen genannt.
Auch über die konkreten Finanzdienstleistungen, die möglicherweise über swissitb.com angeboten werden, enthält der Eintrag keine näheren Informationen.
Bereits Geld an Swiss International Trust Bank überwiesen?
Wer mit swissitb.com bereits in Kontakt steht, sollte angesichts des FINMA-Warnlisteneintrags vor weiteren Zahlungen zunächst die Identität und den regulatorischen Status des Anbieters unabhängig überprüfen.
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte außerdem sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören insbesondere Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Vertragsunterlagen, E-Mails, Messenger-Nachrichten, Telefonnummern und Namen verwendeter Ansprechpartner sowie Screenshots der Website.
Bei bereits erfolgten Zahlungen kann es zudem sinnvoll sein, zeitnah die eigene Bank zu kontaktieren und prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen.
Eine erfolgreiche Rückholung von Geldern lässt sich daraus allerdings nicht ableiten oder garantieren.
Nicht allein auf Namen und Schweizer Adresse vertrauen
Der Fall zeigt exemplarisch, warum bei Online-Finanzangeboten mehrere Angaben unabhängig voneinander überprüft werden sollten.
Ein Name mit „Swiss“ und „Bank“, eine Zürcher Adresse und eine professionell gestaltete Internetseite können Vertrauen schaffen. Für die rechtliche und aufsichtsrechtliche Einordnung sind jedoch andere Fragen entscheidend:
Wer ist mein tatsächlicher Vertragspartner? Existiert diese Gesellschaft? Wo hat sie ihren Sitz? Ist sie registriert? Und verfügt sie über die für ihre konkreten Tätigkeiten erforderlichen aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen?
Solange diese Fragen nicht eindeutig geklärt sind, sollten Verbraucher kein Geld allein aufgrund der Selbstdarstellung eines Internetanbieters überweisen.
