Essen. Das Amtsgericht Essen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Move Transporte & Logistik UG (haftungsbeschränkt), Haus-Berge-Str. 38-40, 45143 Essen, unter dem Aktenzeichen 162 IN 101/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Veröffentlichung stammt vom 23.09.2026. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Chrobok aus Essen bestellt. Nach den recherchierten Register- und Unternehmensdaten ist die Gesellschaft seit dem 30.01.2024 im Handelsregister Essen unter HRB 35317 eingetragen und als Geschäftszweck ist die Durchführung von Transporten aller Art und Logistik bis 3,5 t, Kurierdienste bis 3,5 t sowie der Handel mit Automobilen vermerkt. ([unternehmen24.info](https://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/Deutschland/Firma/5283280?utm_source=openai))
Was die Firma nach außen gemacht hat
Die öffentlich auffindbaren Register- und Auskunftsdienste beschreiben das Unternehmen als Anbieter von Transport- und Logistikleistungen. Genannt werden insbesondere Transporte und Logistik bis 3,5 Tonnen, Kurierdienste bis 3,5 Tonnen und der Handel mit Automobilen. Einzelne Wirtschaftsdatenbanken ordnen die Tätigkeit zusätzlich dem Bereich Verkehr und Lagerei bzw. dem Landverkehr zu. Ob und in welchem Umfang diese Tätigkeiten bis heute tatsächlich ausgeübt wurden, lässt sich aus den gefundenen Quellen nur teilweise belegen; sicher belegbar ist vor allem der im Handelsregister eingetragene Unternehmensgegenstand. ([unternehmen24.info](https://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/Deutschland/Firma/5283280?utm_source=openai))
Was Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO sind ein frühes Schutzinstrument im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Gericht will damit verhindern, dass Vermögen beiseitegeschafft oder der spätere Zugriff für Gläubiger erschwert wird. Hierzu kann es einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen und Anordnungen treffen, nach denen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit dessen Zustimmung wirksam sind. Außerdem können Drittschuldner angewiesen werden, nicht mehr an das Unternehmen zu zahlen, sondern nur noch nach den Vorgaben des Gerichts und des vorläufigen Verwalters zu leisten. Das ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens, zeigt aber, dass das Gericht die finanzielle Lage als ernst einschätzt. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/move-transporte-logistik-ug-haftungsbeschraenkt-hrb-35317-essen?utm_source=openai))
Für Kunden, Anleger oder Gläubiger heißt das: Offene Forderungen sollten besonders aufmerksam geprüft und dokumentiert werden. Wer noch Geld an die Firma zahlen soll, sollte die gerichtliche Anordnung beachten. Ob Verträge fortgeführt, erfüllt oder später vom Insolvenzverwalter beeinflusst werden, entscheidet sich erst im weiteren Verlauf des Verfahrens. Für bereits erbrachte Leistungen oder Lieferungen kann eine Forderungsanmeldung erst nach einer möglichen Verfahrenseröffnung nötig werden. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/move-transporte-logistik-ug-haftungsbeschraenkt-hrb-35317-essen?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Rechnungen, Verträge, Lieferscheine und Zahlungsnachweise sofort sichern und keine Zahlungen leisten, ohne die Lage zu prüfen. Wer Gläubiger ist, sollte die weitere amtliche Bekanntmachung abwarten und Fristen sorgfältig notieren. Kunden sollten sich bei offenen Aufträgen direkt erkundigen, ob die Leistung noch erbracht wird. Bei Unsicherheit ist anwaltlicher Rat sinnvoll, vor allem wenn größere Beträge im Raum stehen. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/move-transporte-logistik-ug-haftungsbeschraenkt-hrb-35317-essen?utm_source=openai))