Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit dem Finanzanbieter Solvancy Finanz. Das Unternehmen, das seinen angeblichen Sitz in Frankreich hat und über die Internetseite solvanance.com auftritt, verfügt nach Angaben der Aufsichtsbehörde nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.
Wie die FMA mitteilt, ist Solvancy Finanz insbesondere nicht berechtigt, Geldkreditverträge abzuschließen oder Gelddarlehen zu gewähren. Diese Tätigkeiten unterliegen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG) der gesetzlichen Konzessionspflicht. Der Anbieter tritt über die Website solvanance.com auf und verwendet die E-Mail-Adressen info@solvanance.com sowie kontakt@solvanance.com.
Mit ihrer Warnung weist die Finanzmarktaufsicht ausdrücklich darauf hin, dass Solvancy Finanz keine Genehmigung zur Durchführung der genannten Bankgeschäfte in Österreich besitzt. Die Angabe eines Unternehmenssitzes in Frankreich stellt dabei keinen Nachweis für eine entsprechende aufsichtsrechtliche Zulassung dar. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb vor dem Abschluss von Kreditverträgen prüfen, ob der jeweilige Finanzdienstleister über die erforderliche Berechtigung verfügt.
Die Veröffentlichung der FMA erfolgt auf Grundlage von § 4 Abs. 7 des österreichischen Bankwesengesetzes. Die gesetzliche Bestimmung ermöglicht es der Aufsichtsbehörde, die Öffentlichkeit vor Anbietern zu warnen, die nicht über die erforderliche Berechtigung zur Erbringung bestimmter Bankgeschäfte verfügen.