Die Warnung der BaFin wurde am 22. September 2026 veröffentlicht. Demnach wird über elitfinanz.com insbesondere der Handel mit Kryptowerten angeboten. Eine entsprechende Erlaubnis beziehungsweise Zulassung der deutschen Finanzaufsicht liegt laut BaFin nicht vor.
Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz-, Wertpapier- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, benötigen grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis oder Zulassung der BaFin. Dennoch treten immer wieder Anbieter am Markt auf, die solche Geschäfte ohne die notwendige Genehmigung anbieten.
Verbraucher können in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein Anbieter über eine entsprechende Zulassung verfügt.
Die aktuelle Warnung zu elitfinanz.com stützt die BaFin auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.